Bebauungsplan wurde verabschiedet Rheinbacher Rat beschließt Windpark

RHEINBACH · Der Rat der Stadt Rheinbach hat den Bebauungsplan "Bremeltal" für die Windenergie-Konzentrationsflächen zwischen Rheinbach und Meckenheim verabschiedet.

Anders als bei der Abstimmung zuvor im Fachausschuss fiel der Beschluss im Rat aber nicht einstimmig: Bei der geheimen Abstimmung gab es eine Neinstimme zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und zwei Neinstimmen beim Satzungsbeschluss. Hintergrund: Den Ratsmitgliedern war mit einem Schreiben auch ein Artikel zum Stichwort "Infraschall Haftung von Stadtratsmitgliedern" zugesandt worden.

"Insbesondere widersprechen die Autoren in ihrem Beitrag unmissverständlich der immer wieder verharmlosenden Darstellung der gesundheitlichen Risiken des Infraschalls und weisen auf die mögliche Konsequenz der persönlichen Haftung der Stadtratsmitglieder hin, sollten sich durch den Betrieb der Windkraftanlagen entsprechende Gesundheitsschäden ergeben. Wir sind der Meinung, dass die Mitglieder Ihrer Fraktion sich dieses Risikos bewusst sein sollten, wenn Sie der Änderung des Bebauungsplanes zustimmen", heißt es in dem Anschreiben.

Nachdem Bürgermeister Stefan Raetz erläutert hatte, dass es zur Frage der persönlichen Haftung von Ratsvertretern bereits entsprechende rechtliche Ausführungen gebe, wollten alle Fraktionen mit einer geheimen Abstimmung auf der sicheren Seite sein. Wie berichtet, können künftig auf der gemeinsamen Konzentrationsfläche der Städte Meckenheim und Rheinbach insgesamt bis zu sechs Windräder errichtet werden, bis zu vier auf Rheinbacher, zwei auf Meckenheimer Gebiet. Bereits 2004 hatten die Nachbarstädte die Flächen "Auf dem Höchst" (Meckenheim) und "Bremeltal" (Rheinbach) für Windräder ausgewiesen, damals mit einer Höhenbegrenzung auf 50 Meter. Allerdings galt dieser Plan als eine Art "Verhinderungsplanung", da sich Windkraftanlagen in dieser Höhe nicht rentieren.

Die jetzige Neuaufstellung des Bebauungsplans hat zum Ziel, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durch abgestimmte Konzentrationszonen und Bebauungspläne die mögliche Errichtung von Windrädern an der gemeinsamen Stadtgrenze zu steuern.

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