Rheinbach Rentner belästigte zwei Schwestern

RHEINBACH · Wegen tätlicher Beleidigung hat Strafrichter Jan Fante einen 72-jährigen Rentner zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, zusammen also 900 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten. Staatsanwalt und Richter am Rheinbacher Amtsgericht sahen es als erwiesen an, dass der Rheinbacher im April dieses Jahres eine Elfjährige und deren 19-jährige Schwester auf der Hauptstraße in Rheinbach angesprochen, sie an Armen und Händen berührt und obszöne Bewegungen gemacht hatte.

Das seien "Hirngespinste", wiegelte der Rentner ab. Er habe mit Sicherheit niemanden angefasst und auch nicht aufgefordert, mit zu ihm nach Hause zu kommen. So etwas wie obszöne Bewegungen könne er gemacht haben, weil er "so was von hibbelig" sei und schon mal Faxen mache.

Drei Zeuginnen allerdings sagten detailliert etwas anderes aus. Eine 48-jährige Rheinbacherin und ihre 20-jährige Tochter hatten von der gegenüberliegenden Straßenseite zunächst gesehen, wie der Mann "sehr nah bei zwei jungen Mädchen stand" und fanden die Situation auffällig. Dass der Angeklagte obszöne Bewegungen gemacht habe, hatte die Mutter eindeutig gesehen, wie sie sagte. Als Mutter und Tochter hinüber zu der Gruppe gegangen seien, seien die Mädchen verängstigt gewesen, wobei die ältere immer versucht habe, die jüngere zu schützen. Der Angeklagte habe die Hand des jüngeren Mädchens in seinen Händen gehalten und immer wieder gestreichelt.

Auf die Ladung der elfjährigen Geschädigten hatte Richter Fante bewusst verzichtet. Die 19-Jährige bestätigte die obszönen Bewegungen des Angeklagten ebenso wie die körperlichen Berührungen. Der Rentner sei stark alkoholisiert gewesen, wie sie deutlich gerochen habe. Sie selbst habe die Situation als bedrohlich empfunden, und ihre kleine Schwester habe Angst gehabt.

Eine solche Herabwürdigung der beiden Mädchen sei "eine Riesensauerei und schlicht das Allerletzte", erboste sich der Staatsanwalt. Einzig in der bislang unbescholtenen Führung des 72-Jährigen sah er Milderungsgründe und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro, über die Richter Fante mit 60 Tagessätzen zu je 15 Euro noch hinausging. Sollte er noch einmal angeklagt werden, gebe es eine kurze Freiheitsstrafe, warnte Richter Fante.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort