Haftstrafen für junge Rheinbacher Räuber versetzen ihre Opfer in Todesangst

RHEINBACH/BONN · Mit dieser Strafe hatte sie offenbar nicht gerechnet: Vom Bonner Landgericht wurde eine 22-Jährige am Montag für drei Jahre ins Gefängnis geschickt.

Die junge Frau wurde leichenblass, als die Richter der zweiten großen Strafkammer sie wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilten. Ihr Verteidiger hatte zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert.

Zusammen mit zwei Komplizen hatte die Angeklagte im Juli 2014 in Rheinbach einen Autokäufer in eine Falle gelockt. Die drei Täter hatten einen Raubüberfall geplant und sich dafür eine Softairpistole, ein Tierabwehrspray und ein internetfähiges Handy besorgt. Im Internet hatten die Angeklagten vorgegeben, einen BMW 530i zum Schnäppchenpreis von 28 000 Euro zu verkaufen.

Die 22-Jährige gaukelte vor, den Wagen ihres verstorbenen Mannes schnellstmöglich verkaufen zu müssen. Als das 42-jährige Opfer des Raubüberfalls am Morgen des 12. Juli mit seinem Neffen an dem vereinbarten Treffpunkt, einem Garagenhof in Rheinbach, erschien, bekam er statt des Autos jedoch den Lauf einer Pistole zu sehen. Die zwei maskierten Mittäter waren aus ihren Verstecken gesprungen und hatten die Opfer bedroht und die Herausgabe des Geldes gefordert. Doch der 42-Jährige hatte behauptet, dass das Geld noch auf der Bank sei. Es kam zu einem Gerangel und dem Einsatz des Reizgases, anschließend suchten alle das Weite.

Was die Täter nicht wussten: Der Kaufinteressent hatte das gesamte Bargeld bei sich, einen Teil in der Hosentasche, den Rest im Auto. Vor Gericht hatte der Zeuge eindrucksvoll seine Todesangst geschildert. Er sei davon ausgegangen, dass ihm auf der Fluch in den Rücken geschossen und er auf dem Garagenhof sterben werde.

Der 24 Jahre alte Komplize muss nun ebenfalls ins Gefängnis. Ihm wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auferlegt, wobei eine Vorstrafe einbezogen wurde.

Der Jüngste des Trios erhielt nach dem Jugendstrafrecht eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige muss nun unter anderem 120 Sozialstunden ableisten.

Dass der 24-Jährige mit einer milderen Strafe davonkam, als seine Komplizin, lag an der so genannten Kronzeugenregelung. Nach seiner Festnahme hatte er ein Geständnis abgelegt und die Mittäter benannt.

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