Amtsgericht Rheinbach Mit Gotcha-Pistole auf Pizzeria geschossen

RHEINBACH · Wegen vorsätzlichen Führens von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Sachbeschädigung hatten sich jetzt ein 20-jähriger Swisttaler und ein 23-Jähriger aus Euskirchen vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu verantworten.

Der Vorwurf: Mit einer Gotcha-Pistole sollen sie mit Farbe auf die Fassade einer Pizzeria in Swisttal geschossen haben. Was der Verteidiger als "dummen Jungen-Streich" wertete, kostete die zwei jungen Männer jedoch nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ihre Freundschaft.

"Die ist wohl dahin", mutmaßte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert, als die beiden nebeneinander auf der Anklagebank saßen, einander keines Blickes würdigten und sich gegenseitig die Schuld zuschoben. Weil beide Angeklagten keine Vorstrafen hatten, stellte der Richter das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes von 150 Euro ein.

Am 22. April hatten sich die beiden Angeklagten gegen 22 Uhr mit dem Auto auf den Weg in den Wald nahe einer Swisttaler Ortschaft gemacht, wo sie mit einer Gotcha-Pistole schießen wollten. "Irgendwann sind wir dann auf die blöde Idee gekommen, durchs Dorf zu fahren", schilderte der Swisttaler.

Und dort erschien ihnen die Pizzeria als willkommenes Ziel. Sein Freund habe die Scheibe heruntergedreht und auf die Fassade geschossen, so der 20-Jährige. Das stritt der 23-jährige Freund allerdings ab: Nicht er, der andere habe geschossen. Er selbst habe gar keine Gotcha-Pistole. Das wiederum bezeichnete der Swisttaler als Lüge.

"Er hat genau die gleiche wie ich. Und aus meiner ist ja auch nachweislich nicht geschossen worden", so der 20-Jährige. "Einer von Ihnen beiden muss ja lügen", konstatierte Schulte-Bunert. Auch die Aussage des Betreibers der Pizzeria brachte keine Klarheit. Er habe ein Geräusch gehört, die Farbflecke und ein wegfahrendes Auto gesehen.

Dem sei er gefolgt, habe sich das Kennzeichen notiert und die Polizei gerufen. Die Farbflecke hätten sich sofort entfernen lassen, so der Betreiber. Und die beiden jungen Männer hätten sich auch zwei Tage später bei ihm entschuldigt.

Weil es sich um leicht zu entfernende Lebensmittelfarbe handele, stelle sich die Frage, ob der Vorwurf der Sachbeschädigung überhaupt haltbar sei, hakte der Verteidiger von einem der Angeklagten gleich nach. Allerdings sei das "mit Gotcha-Pistolen und dem Waffengesetz so eine Sache", gab der Richter zu bedenken. Der Swisttaler verzichtete auf die Rückgabe seiner eingezogenen Pistole.

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