Prozess wegen Nötigung Mann drohte mit Veröffentlichung eines Sexvideos

RHEINBACH/BONN · Keinen Erfolg hatte ein 35 Jahre alter Groß- und Außenhandelskaufmann mit seinem Versuch, im Berufungsprozess vor dem Landgericht einen Freispruch zu erreichen.

Da er seiner Internetfreundin damit drohte, deren Eltern intime Webcamaufnahmen zu zeigen, blieb die erstinstanzliche Verurteilung durch das Rheinbacher Amtsgericht wegen versuchter Nötigung bestehen. Der inzwischen verheiratete Angeklagte muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (80 Tagessätze à 30 Euro) zahlen.

Angefangen hatte alles damit, dass der damals in Rheinbach lebende Mann über das soziale Netzwerk "Wer-kennt-Wen" im Frühjahr 2011 Kontakt mit einer 17-Jährigen aufnahm. Es entwickelte sich eine virtuelle Beziehung, in der sich die Jugendliche ihrem Freund vor der Kamera ihres Computers nicht nur nackt präsentierte, sondern auch sexuelle Handlungen an sich vornahm.

Die heute 20-Jährige, deren Familie genau wie der Angeklagte aus Nordafrika stammt, schilderte im Zeugenstand: "Ich habe ihm vertraut." Und die Zahnarzthelferin räumte ein: "Es hat mir auch Spaß gemacht". Sogar über eine Heirat sei schon gesprochen worden, obwohl es nicht ein einziges persönliches Treffen gab.

Der Schock kam jedoch, als sie die Beziehung beendete, da sie das Gefühl hatte, dass der 35-Jährige über sie bestimmen und ihr Vorschriften machen wollte. Die Zeugin dazu: "Es kann nicht sein, dass ein Mann mich rumkommandiert." Durch diese "Trennung" fühlte sich der Angeklagte offenbar in seiner Ehre verletzt. Daher versuchte er, sie zu erpressen. Laut Urteil gab er an, dass er die Sexszenen mitgeschnitten habe. Diese werde er ihren Eltern zukommen lassen.

In der Sorge, dass sie möglicherweise ins Heimatland ihrer Eltern zurück geschickt werden könnte, falls diese die Aufnahmen tatsächlich zu sehen bekommen, vertraute sich die 20-Jährige ihrer Mutter an und berichtete von dem Erpressungsversuch. Daraufhin wurde der Chatpartner angezeigt.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht stets, dass es solche Aufnahmen nie gegeben und er der Zeugin niemals gedroht habe. Dies glaubten ihm die Richter jedoch nicht: Vielmehr habe die Zahnarzthelferin das Geschehen konstant geschildert. Entscheidend war vor allem, dass kein Grund gefunden wurde, warum sich die junge Frau mit einer erfundenen Geschichte, die sie innerhalb der Familie in ein schlechtes Licht stelle, an ihre Eltern wenden sollte.

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