Mediziner als "Sadisten" beschimpft JVA-Häftling muss 180 Euro zahlen

RHEINBACH · Wegen Beleidigung musste sich jetzt ein Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bochum vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Der 58-Jährige gestand gleich zu Beginn der Verhandlung, am 19. Juni 2011 - damals war er noch in Rheinbach inhaftiert - einen Brief an den Anstaltsarzt der dortigen JVA geschrieben zu haben, in dem er diesen auf ordinärste Weise beschimpfte.

Diese Formulierungen kamen den Angeklagten nunmehr teuer zu stehen. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Euro - das entspricht 90 Tagessätzen zu zwei Euro - verurteilt.

Anlass für den bösen Brief des 58-Jährigen war die unterlassene Behandlung einer schmerzhaften Blasenentzündung. Das sei aus Unterlagen hervorgegangen, die dem Angeklagten in der JVA jedoch entzogen worden seien, wie dessen Verteidiger erläuterte.

Ebenso wie alle anderen Schriftstücke, die den 58-Jährigen hätten entlasten können. Dazu gehörten auch Angaben über eine unzureichende Zahnbehandlung, die der Angeklagte moniert hatte. "Das Problem besteht darin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Häftling von Grund auf gestört war, mein Mandant aber keine Alternative hatte", fügte der Rechtsanwalt hinzu.

Also hatte der Angeklagte seinem Frust und seinem Ärger Luft gemacht und den Arzt unter anderem mit dem Wort "Sadist" betitelt. Das Schreiben veröffentlichte er seinerzeit auch im Internet. "Ich war nicht der einzige, der damals mit ihm Ärger hatte", ergänzte der Angeklagte, der unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahls und schweren Raubes schon einige mehrjährige Haftstrafen zu verbüßen hatte. Für ihn bedeuten die 180 Euro in Haft eine empfindliche Strafe - so wie vom Gericht beabsichtigt.

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