Goldräuber aus Rheinbach vor Gericht Illegale Geschäfte mit Markenuhren

RHEINBACH/BONN · Ein 31 Jahre alter Rheinbacher, der für die Beteiligung an einem spektakulären Goldraub bereits mehrere Jahre im Gefängnis gesessen hat, soll erneut straffällig geworden sein.

Wie Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen mitteilte, wurde der Mann jetzt wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Markengesetz angeklagt. Anscheinend wollte er in das Geschäft mit wertvollen Markenuhren einsteigen, obwohl deren Verkauf nur durch lizenzierte Händler erfolgen darf.

Im Dezember 2009 hatten sich der Rheinbacher und mehrere Komplizen als Polizisten verkleidet und einen Goldtransporter bei Ludwigsburg von der Autobahn gelotst. Bei dem Überfall soll Edelmetall im Wert von 1,7 Millionen Euro geraubt worden sein. Von der Beute fehlt bis heute jede Spur.

Der 31-Jährige wurde für die Tat im Dezember 2011 vom Stuttgarter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Noch während er seine Strafe im so genannten offenen Vollzug verbüßte, soll er den illegalen Uhrendeal angebahnt haben. Laut Anklage gründete er in Rheinbach mit einem Bruder eine Firma und nahm Kontakte zu einem Unternehmen in Hongkong auf. Zu diesem sollen bereits vor der Haft Beziehungen bestanden haben. Zwischen Juni und November des vergangenen Jahres sollen bei dieser Firma 10 000 echte Luxusuhren bestellt worden sein - in dem Wissen, dass die exklusiven Handelsrechte am Verkauf der Uhren der Marken Burberry, Michael Kors und Diesel allein bei einer Schweizer Firmengruppe liegen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rheinbacher die Uhren weder an- noch verkaufen durfte. "5500 Uhren bot er jedoch einer Firma in Krefeld zum Kauf an", so Volkhausen. Bei dem Deal ging es laut Anklage um ein Volumen von 430 000 Euro. Offenbar hatte die Schweizer Firma durch ein anonymes Schreiben Wind von den Geschäften bekommen.

In dem vor dem Schöffengericht in Euskirchen stattfindenden Prozess geht es für den Mann um viel: Im August 2014 wurde er zunächst auf Bewährung komplett auf freien Fuß gesetzt. Bereits im November wanderte er jedoch wieder in U-Haft, da die Ermittler eine Fluchtgefahr sahen.

Der Grund: Bei einer erneuten Verurteilung droht dem 31-Jährigen der Widerruf der Bewährung. Dies würde bedeuten, dass er die noch ausstehenden zweieinhalb Jahre aus dem Goldraub doch noch absitzen muss. Hinzu käme eine weitere Strafe für den Markengesetzverstoß, die bis zu fünf Jahre betragen kann. Neben dem Goldräuber auf der Anklagebank wird sein bislang unbescholtener 32 Jahre alter Bruder sitzen: Dem Rechtsreferendar wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor.

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