Prozess in Rheinbach "I kill you" - Geldstrafe für 25-Jährigen

RHEINBACH · Weil er einen Jugendlichen mit einem Messer und mit Worten wie "I kill you" bedroht und getreten hatte, ist ein 25-jähriger anerkannter Asylant jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden.

Vorgeworfen worden war ihm zunächst sogar gefährliche Körperverletzung, weil er dem Jugendlichen das Messer an den Hals gedrückt und dadurch auch ein Muttermal geöffnet haben sollte. Der Geschädigte selbst allerdings betonte, dass dies nicht durch das Messer, sondern wahrscheinlich im Laufe der "Schubserei" geschehen sei.

"Wäre die Verletzung durch das Messer hervorgerufen worden, hätten wir hier über mindestens sechs Monate Haft gesprochen", betonte Richter Jan Fante. Gegen Mitternacht des 10. August 2013 hatten drei Schüler am Bahnhof Odendorf "nur so gesessen", wie die Jugendlichen schilderten, als der 25-jährige Angeklagte dort mit einem Zug eintraf.

Er habe die Toilette benutzt, seine "Tüte mit Essen" aber draußen gelassen. Bei seiner Rückkehr sei die Tüte verschwunden gewesen. Da außer den Jugendlichen niemand dort gewesen sei, habe er sie "auf Englisch und auf Deutsch höflich" nach der Tüte gefragt. Der kräftige 17-Jährige habe ihn so beschimpft und angeschrien, dass er Angst bekommen und das Messer gezogen habe. Er habe ihm allerdings das Messer weder an den Hals noch in den Rücken gehalten.

Und wenn er gesagt habe, er werde ihm die Augen ausstechen und ihn töten, dann sei das nicht ernst gemeint gewesen, sondern aus Wut geschehen. Der 17-jährige Geschädigte schilderte ebenso wie seine Freunde den Angeklagten als sehr aggressiv. Er habe immer nur nach der Tüte gefragt und ihm nicht geglaubt, dass er sie weder gesehen noch irgendwo versteckt habe.

Er habe ihn weiter geschubst, schließlich das Messer gezogen und es ihm mit der Drohung, ihn zu töten und ihm die Augen auszustechen, an den Hals gedrückt. Weil der Angeklagte auch von irgendwelchen Mädchen gesprochen habe, habe er vorgegeben zu wissen, wo diese wohnen und sei mit ihm Richtung Bahnübergang gegangen. "Um Zeit zu schinden", so der 16-jährige Freund, der mit einem anderen 17-Jährigen die Polizei gerufen hatte.

Während auch der Angeklagte telefoniert habe, habe der Bedrohte dann fliehen können. Auch gegenüber der Polizei sei der Angeklagte immer noch "ausgerastet". Die bedrohliche Situation sei nach den glaubwürdigen Aussagen der Jugendlichen, die keine Belastungstendenz zeigten, durch den Angeklagten selbst herbeigeführt worden, stimmten Staatsanwalt und Richter überein. Seine Aggressionen und Bedrohungen mit dem Messer und mit Worten seien ebenso wenig zu rechtfertigen wie die Tritte.

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