Vom Saulus zum Paulus Hermann Löher und seine "Wemütige Klage" gegen die Hexenjagd

Rheinbach · Die mächtige Mauer rund um die Stadt schützt ihre Bürger vor marodierenden Söldnern und vagabundierenden Halunken. Doch vor den lebensgefährlichen Feinden diesseits der Mauer ist sieben Jahre lang niemand in Rheinbach sicher: den eigenen, von Neid und grenzenloser Gier getriebenen Nachbarn.

 Kollateralschaden der Justiz: Die Rheinbacherin Christina Böffgens stirbt ohne Geständnis während der Folter. Ein zeitgenössischer Kupferstich des realen Ereignisses wurde 2004 von Schauspielern für eine dreiteilige ARD-Dokumentation nachgestellt.

Kollateralschaden der Justiz: Die Rheinbacherin Christina Böffgens stirbt ohne Geständnis während der Folter. Ein zeitgenössischer Kupferstich des realen Ereignisses wurde 2004 von Schauspielern für eine dreiteilige ARD-Dokumentation nachgestellt.

Foto: MDR / Tom Schulze

In den nur sieben Jahren von 1631 bis 1638 sterben 130 der Hexerei beschuldigte Bürger der Stadt Rheinbach sowie der angrenzenden Gemeinden Flerzheim und Meckenheim qualvoll auf dem Scheiterhaufen. Sie müssen sterben, weil sie von missgünstigen Mitbürgern denunziert wurden.

Der grausame Verbrennungstod kam für die meisten Opfer einer Erlösung gleich, denn die Geständnisse der im Hexenturm Eingekerkerten wurden zuvor durch bestialische Folter erzwungen.

Kaum eine Familie bleibt verschont, kaum eine Sippe hat nicht den Tod eines Angehörigen zu beklagen. Das zeigt die Einwohnerstatistik jener Zeit: 1664 wohnen innerhalb der Rheinbacher Stadtmauern nur noch 167 Familien und 442 Steuerpflichtige.

Ein vergiftetes Klima des permanenten Misstrauens macht sich in der Stadt breit. Die einen betätigen sich fleißig als Denunzianten, die anderen als schweigende Mitläufer - so wie der Rheinbacher Tuchhändler Hermann Löher, dessen Geschichte hier erzählt werden soll.

Rheinbach, Polligsstraße 1, Juli 2013. Das Fachwerkhaus stand schon, als die Hexenjäger durch die Gassen Rheinbachs streiften. Im Erdgeschoss hat Dietmar Pertz sein Büro. "Die Religion war nur vorgeschoben", versichert Pertz. "In Wahrheit ging es um handfeste wirtschaftliche Interessen. Man entledigte sich auf bequeme Weise eines lästigen Konkurrenten oder war in der Lage, durch den Tod des Denunzierten an dessen Erbe heranzukommen." Der Leiter des Stadtarchivs wird nicht müde, gegen falsche Bilder und Vorurteile anzukämpfen:

Die grausamen Hexenprozesse als Massenbewegung waren keineswegs ein Phänomen des finsteren Mittelalters, sondern der frühen Neuzeit, der Ära des Barock, der Epoche der üppigen Prachtentfaltung in Architektur, Malerei und Musik. Der erste dokumentierte Prozess im Rheinland fand 1589 in Godesberg statt, der letzte Prozess 1737 in Düsseldorf.

Die Hexenverfolgung ging von der Bürgerschaft aus und wurde keineswegs von der Obrigkeit befohlen, weder von der weltlichen noch von der geistlichen - was im Rheinland jener Zeit ohnehin ein und dasselbe war: Von 1583 bis 1761 wurde der Kölner Kurfürst in Personalunion mit dem Amt des Erzbischofs durchgehend aus dem bayerischen Adelshaus der Wittelsbacher rekrutiert; seit 1597 war Bonn Hauptstadt und Residenzstadt der Kölner Kurfürsten. Die interessierten sich mehr für die Steuern ihrer Untertanen als für deren Moral - und ansonsten vornehmlich für ihre Mätressen und andere Lustbarkeiten.

Die Opfer hatten nichts mit den Hexen aus Grimms Märchen gemein. Sie waren gewöhnliche Bürger jeden Alters - und zu etwa 30 Prozent Männer. Keine Altersgruppe, kein sozialer Stand blieb verschont - außer dem Adel.

Auch die während der Frauenbewegung des 20. Jahrhunderts entstandene Vorstellung, bei den Opfern handelte es sich um naturkundlich versierte Frauen, die ungewollt Schwangeren zur Abtreibung verhalfen und deshalb von der männlich dominierten Katholischen Kirche als Hexen gebrandmarkt wurden, trifft auf kein einziges der 130 Rheinbacher Opfer zu. Die Inquisition der Kirche richtete sich gegen sogenannte Ketzer. Aus Spanien, dem Mutterland der katholischen Inquisition, ist kein einziger Hexenprozess überliefert.

Zwar beschert die attraktive Lage an der Fernstraße Frankfurt-Aachen, die mitten durch Rheinbach führt, den Kaufleuten der Stadt einen gewissen Wohlstand. Doch die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts ist ebenso geprägt durch den 30-jährigen Krieg, durch die "kleine Eiszeit", die Winterwetter bis in den Juni erzeugte, durch Missernten und bedrohliche Nahrungsengpässe.

In diesem gesellschaftlichen Klima erreicht die Hexenjagd die Stadttore Rheinbachs zwar erst vergleichsweise spät und auch nur für kurze Zeit, dafür aber entfacht sie in der Zeit von 1631 bis 1638 eine unvorstellbare Vernichtungsorgie.

Die Hexenprozesse führt wie alle Straf- und Zivil-Prozesse der Stadt das Hochherrengericht, ein Gremium aus sieben auf Lebenszeit ernannten Schöffen, allesamt ehrbare Mitglieder der Rheinbacher Oberschicht. Schöffe ist die höchste Karrierestufe, die ein Bürgerlicher jener Zeit erreichen kann. Ein heiß begehrtes Amt mit erheblicher Machtfülle, wesentlich attraktiver noch als das des Bürgermeisters. Denn der Chef der städtischen Verwaltung wird nur für ein Jahr gewählt und haftet bei Fehlentscheidungen mit seinem gesamten Privatvermögen.

Speziell für die Hexenprozesse können die örtlichen Schöffen einen kurkölnischen Hexenkommissar aus der Residenzstadt Bonn anfordern. Diese Hexenkommissare sind ausgebildete, promovierte Juristen und verstehen ihr Handwerk. Und sie bieten ihre Leistung gern als All-Inclusive- Paket an, indem sie ihre eigenen Folterknechte und die entsprechenden Werkzeuge mitbringen. Eine verheerende Idee des Kurfürsten, der mit dem Angebot für Rechtssicherheit sorgen will, aber ungewollt die Hexenjagd erst richtig ankurbelt, weil die Kommissare auf eigene Rechnung arbeiten und vom Erfolgshonorar leben.

Das erste Opfer ist im Juni 1631 eine junge Dienstmagd des reichen Bauern Hilger Lirtz, das zweite Opfer eine bitterarme alte Frau namens Grete Hardt. Aber schon das dritte Opfer der Hexenjagd stammt aus den besseren Kreisen Rheinbachs: die 60-jährige Tuchhändlerin Christina Böffgens, Witwe des verstorbenen ehemaligen Rheinbacher Bürgermeisters Pieter Böffgens.

"Die Opfer wussten in der Regel sehr genau, was sie sagen mussten, um die Folter abzukürzen", versichert Stadtarchivar Dietmar Pertz. Aber die tapfere Kauffrau Böffgens leugnet trotz der Marter standhaft den Vorwurf, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Sie stirbt unter der Folter. Ein schwerwiegender juristischer Kollateralschaden. Denn nach der Kurkölnischen Hexenprozessordnung von 1607 ist die Folter zwar zur Beweiserhebung erlaubt, darf aber nicht zum Tod führen. Und nur Geständige dürfen wegen Hexerei in den Tod geschickt werden.

Aber der Bonner Hexenkommissar Franz Buirmann findet gedankenschnell einen Ausweg und beschwört die Schöffen: "Riecht Ihr nicht den Schwefelgestank? Habt Ihr nicht gesehen, wie der Teufel der verstockten Hexe soeben eigenhändig den Hals gebrochen hat, damit sie ihre Komplizen nicht verraten kann?"

Der Schöffe Hermann Löher schweigt. Und macht weiter, spielt mit beim staatlich legitimierten Massenmord, obwohl ihn schon das Gewissen plagt.

Das vierte Opfer ist der Lohnherr des ersten Opfers, der reiche Bauer und ehemalige Bürgermeister Hilger Lirtz. Er wird 24 Stunden lang gefoltert, bis er alles gesteht, was seine Peiniger hören wollen. Der Schöffe Jan Bewel erleidet einen psychischen Zusammenbruch, denn Lirtz ist sein Schwiegervater.

Hexenkommissar Franz Buirmann lässt sich von den Schöffen einen Blanko-Haftbefehl ausstellen. Kurz darauf verhaften seine Büttel Anna Kemmerling - die Ehefrau des Schöffen Gotthart Peller. Der geschockte Peller protestiert vergeblich, seine Frau stirbt auf dem Scheiterhaufen.

Als schließlich der dienstälteste Schöffe, der zunehmend aufmüpfige Herbert Lapp, der Hexerei bezichtigt und hingerichtet wird, dämmert Hermann Löher, was in seiner Stadt vor sich geht: Die jungen, stromlinienförmigen Karrieristen greifen nach der Macht - und nach den begehrten Schöffenämtern auf Lebenszeit. Am 3. August 1636 flieht er mit seiner Familie nach Amsterdam. Bald erreicht ihn ein Brief des Rheinbacher Pfarrers: "Die Stadt wird inzwischen von Kindern regiert."

Im Exil kann sich Löher zwar eine neue Existenz aufbauen, aber nie mehr an seine Erfolge als Rheinbacher Tuchhändler anknüpfen - die Konkurrenz in der Kaufmannsstadt Amsterdam ist erdrückend. 1662 stirbt seine Frau Kunigunde. Löher heiratet erneut.

Erst mit 80 Jahren, drei Jahre vor seinem Tod, beschließt Löher, sich seine Gewissensnöte von der Seele zu schreiben. Das 600 Seiten dicke Buch trägt den Titel: "Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen". Eine beeindruckende Anklageschrift.

Löher opfert sein restliches Vermögen, um das Buch setzen und in einer Auflage von 1000 Exemplaren drucken zu lassen. Aber niemand will es lesen. Die Ära der Hexenverfolgung ist vorbei, und die Leute haben andere Sorgen. Als Löher 1678 stirbt, ist kein einziges Exemplar verkauft. Weltweit existieren heute nur noch zwei Originale: eines in der Amsterdamer Stadtbibliothek, das andere in der Gymnasialbibliothek des ehemaligen Jesuitenkollegs in Bad Münstereifel. Historiker nehmen an, dass Löhers Witwe die Bücher einstampfen ließ.

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