Gebühren in Rheinbach Dienste der Stadt werden 2015 teurer

RHEINBACH · Zum 1. Januar wird die Stadt Rheinbach ihre Gebühren für Kanalbenutzung und Grundstücksentwässerung, für den Winterdienst bei der Straßenreinigung sowie die Friedhofsgebühren erhöhen. Die Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss sind einstimmig den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt.

Wasser:

Ab dem neuen Jahr wird der Gebührensatz für Schmutzwasser auf 3,13 Euro je Kubikmeter Frischwasser erhöht (2014: 3,08 Euro) und der Gebührensatz für Oberflächenwasser auf 1,15 Euro je Quadratmeter befestigte Fläche (2014: 1,13 Euro). Diese Erhöhung sei "überschaubar", hielt Bürgermeister Stefan Raetz fest. Der Brauchwassergebührensatz reduziert sich auf 1,38 Euro je Kubikmeter (Entwässerung von Schmutzwasser aus Regenwassernutzungsanlagen).

Für die Behandlung von Klärschlamm und das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus Grundstücksentwässerungsanlagen werden ab 1. Januar fällig: für abflusslose Gruben 51,61 Euro pro Kubikmeter (2014: 50,74 Euro), für Kleinkläranlagen 69,11 Euro je Kubikmeter (2014: 68,03 Euro), bei starker Verschmutzung 88,09 Euro pro Kubikmeter (2014: 86,49 Euro) und je Probeentnahme 2,38 Euro.

Winterdienst:

Der Gebührensatz zur Straßenreinigung für den Bereich Winterdienst erhöht sich 2015 um 28 Cent von 1,29 Euro auf 1,57 Euro je Frontmeter.

Friedhöfe:

Bei den Gebühren für die neun Friedhöfe rechnet die Verwaltung für 2014 mit "einem erheblichen Gebührendefizit", weil es "unterdurchschnittlich wenig Sterbefälle und als Folge auch weniger Bestattungen zu verzeichnen" gebe.

Im Jahr 2015 steigen deshalb die Gebühren für die drei wichtigsten Bestattungsformen, die mit 88 Prozent den wesentlichen Teil ausmachen: Wahlsarggrab für Verstorbene über fünf Jahre von 2911 Euro um 241 Euro auf 3152 Euro; für ein Wahlurnengrab Mauernische von 2362 Euro um 260 Euro auf 2622 Euro; und für ein Wahlurnengrab Grabbeet von 1564 Euro um 54 Euro auf 1618 Euro.

Rückläufig ist nach Angaben der Stadt die Nachfrage nach Gräbern in Urnenmauern, deshalb hatte der zuständige Ratsausschuss im Januar 2013 beschlossen, keine weiteren Urnenmauern mehr anzuschaffen, die letzte stammt aus 2010. "Urnenmauern führen bei stark sinkender Nachfrage zu steigenden ,Preisen?", so die Verwaltung in ihren Erläuterungen.

Für die neue Bestattungsform "Aschestreufeld" wurde ein Bereich des Waldfriedhofes umgestaltet und mit einer Gedenkstele ausgestattet. Beim Aschestreufeld wird die Totenasche ohne Urne unter der Grasnarbe bestattet. Auch hier beträgt die allgemeine Mindestruhefrist 30 Jahre, deshalb muss ein 30-jähriges Nutzungsrecht erworben werden. Die Gebühr beträgt insgesamt 1150 Euro für Graberstellung, Ankauf von 30 Jahren Nutzungsrecht und Anmietung der Trauerhalle.

Karl-Heinz Kerstholt (SPD) zeigte sich zufrieden, dass die Verwaltung die Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Ortschaften angemessen berücksichtige. Karsten Logemann (FDP) wies darauf hin, dass bei der Pflege der Friedhöfe weiter alle Möglichkeiten der Einsparung genutzt werden sollten, ohne das würdige Erscheinungsbild zu vernachlässigen, etwa durch Nutzung von Lücken zwischen den Gräbern für neue Bestattungen.

Die Stadt nutze solche Möglichkeiten, um pflegeleichtere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, so Bürgermeister Stefan Raetz. Einige Friedhöfe seien allerdings nicht städtisch, sondern kirchlich, wie Hilberath und Wormersdorf.

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