Siegburger beteiligt sich an Einbruch Bewährungsstrafe fürs "Schmierestehen"

RHEINBACH · Zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren sowie Zahlung von 1500 Euro Geldbuße an die Staatskasse hat Strafrichter Jan Fante jetzt einen Swisttaler wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt. Zugute hielten Staatsanwalt und Richter dem Angeklagten, dass er seine Beteiligung zugegeben und auch schon Schadenswiedergutmachung geleistet hatte.

Im Juni vergangenen Jahres waren drei junge Männer nach einer Party in Odendorf in ein Wohnhaus eingebrochen, dessen Bewohner verreist waren. Das wusste der Haupttäter vom Sohn der Familie, den er kannte. Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt war, war zwar nicht mit ins Haus gegangen, hatte aber "Schmiere gestanden".

Auch vom Erlös aus dem Verkauf der Beute hatte er einen Anteil von 175 Euro bekommen. Monetär betrachtet alles in allem eine negative Bilanz angesichts der Zahlung von 300 Euro anteiliger Schadenswiedergutmachung, 1500 Euro Geldstrafe und anteiliger Anwaltskosten der Geschädigten, wie Richter Fante dem Angeklagten vorrechnete.

Die dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung liege am unteren Rand, so der Richter, weil der Angeklagte in einem festen Arbeitsverhältnis stehe und eine positive Sozialprognose habe. Er betrachte die Straftat deshalb als "einmaligen Ausrutscher" und die Strafe als "Schuss vor den Bug". Der Haupttäter sei vom Landgericht Koblenz wegen einer anderen "dicken Sache" inzwischen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

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