Prozess in Rheinbach Alkoholisiert mit gestohlenem Roller unterwegs

RHEINBACH · Der Motorroller war gestohlen, das Kennzeichen falsch. Einen Führerschein hatte der 21-jährige Fahrer nicht, war aber mit 1,08 Promille Alkohol und Drogen unterwegs.

In dieser Konstellation verursachte der Wachtberger im Oktober vergangenen Jahres in Rheinbach einen Unfall, bei dem er frontal mit einem Pkw zusammenstieß. Für den 21-Jährigen selbst verlief der Unfall mit einem Schlüsselbeinbruch einigermaßen glimpflich. Der gestohlene Roller war nur noch Schrott, das Auto stark beschädigt.

Die Quittung bekam der junge Mann jetzt von Strafrichter Jan Fante vor dem Rheinbacher Amtsgericht: Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, erhielt er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro - zusammen also 1200 Euro. Und den Führerschein erhält er für mindestens weitere neun Monate nicht zurück. Das sei aber milde, so die Reaktion des Angeklagten auf das Urteil, schließlich habe er doch Menschenleben gefährdet.

Er zeigte sich ebenso geständig wie reuig, Kräuterschnaps getrunken und einen Bobbel geraucht zu haben, bevor er mit dem zuvor gestohlenen Roller gefahren sei. Bereits seit seinem 13. oder 14. Lebensjahr konsumiere er Drogen, schilderte der 21-Jährige. "Angefangen habe ich mit Cannabis und Alkohol, dann habe ich alles ausprobiert, was es an Drogen gibt", sagte er. Finanziert habe er den Konsum durch Gelegenheitsarbeit, zurzeit beziehe er Arbeitslosengeld. Den Diebstahl des Rollers hatte der Angeklagte zuvor schon schriftlich eingeräumt.

"Für mich hört sich das alles nach Beschaffungskriminalität an, die Drogen sind kaum mit Hartz IV zu finanzieren", vermutete Richter Fante. Was der Angeklagte jedoch weit von sich wies. Er versuche, die Mittlere Reife nachzuholen und habe kommendes Jahr eine Ausbildung in Veranstaltungstechnik in Aussicht, sagte er. Zuvor wolle er aber eine Reha machen, um sein Drogenproblem in den Griff zu bekommen.

Richter Fante empfahl dem 21-Jährigen, sich mal "durch den Kopf gehen zu lassen", ob eine Betreuung für ihn infrage komme. Wichtig war dem Angeklagten, sich bei dem Pkw-Fahrer zu entschuldigen. Wenn er das wünsche, solle er das entsprechende Entschuldigungsschreiben ans Gericht schicken, von dort werde der Brief weitergeleitet, sicherte ihm der Richter zu.

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