Urteil in Rheinbach 840 Euro Strafe für 30-Jährigen ohne Führerschein

RHEINBACH · Wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein und Unfallflucht ist ein 30-Jähriger jetzt vom Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zwölf Euro und sechs Monaten Führerscheinsperre verurteilt worden.

Richter Jan Fante war ebenso wie der Staatsanwalt überzeugt, dass der Angeklagte im November vergangenen Jahres mit einem Wohnmobil auf der Bonner Straße in Swisttal-Miel an einem geparkten Pkw den Außenspiegel abgefahren, sich aber nicht um den Schaden gekümmert hatte, obwohl er ihn bemerkt hatte.

Der 30-Jährige behauptete, der Motor des Wohnmobils seiner Freundin sei so laut, dass er "das mit dem Spiegel nicht mitgekriegt" habe. Eine 25-jährige Zeugin allerdings hatte das Wohnmobil an dem Auto vorbeifahren sehen und dann einen Knall gehört. Das Wohnmobil sei dann in eine Seitenstraße gefahren, aber wieder zurückgekommen.

Der Fahrer habe kurz angehalten und in Richtung des zuvor angefahrenen Wagen geschaut, dann aber seine Fahrt in Richtung Bonn fortgesetzt. Der informierte Besitzer des "angefahrenen" Autos war dem Wohnmobil gefolgt und hatte via Handy die Polizei gerufen. Der 29-Jährige gab den Dialog vor Gericht so wieder: "Die Polizei sagte mir, dass es in Deutschland keine wilden Verfolgungsjagden gibt und ich zur nächsten Wache fahren solle."

Dem Geschädigten gelang es, das Wohnmobil zu stoppen. Der Fahrer habe ihm seinen Ausweis übergeben und 50 Euro mit der Bitte, die Sache ohne Polizei auf sich beruhen zu lassen. Sein Schaden sei aber rund 500 Euro hoch, deshalb habe er Anzeige erstattet, so der Geschädigte. Vor Gericht stellte sich heraus, wieso der Angeklagte keine Polizei wollte: Er hat nie einen Führerschein besessen, aber schon einmal eine Geldstrafe kassiert, weil er trotzdem gefahren war.

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