Prozess in Rheinbach 21-Jähriger bestreitet Verkauf von Drogen

RHEINBACH · Meckenheimer steht wegen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Neu terminieren muss Strafrichter Jan Fante die Verhandlung gegen einen 21-Jährigen wegen Handels mit Drogen in geringer Menge. Denn ein Zeuge, der diesen Vorwurf gegen den Meckenheimer erhoben hatte, war einfach nicht am Amtsgericht in Rheinbach erschienen.

Und der Angeklagte bestritt, diesem im Juni 2013 drei Mal Drogen im Wert von jeweils zehn Euro verkauft zu haben. "Das ist nicht wahr, und ich sage hier die Wahrheit", betonte der Angeklagte. Wie Richter Fante erläuterte, hatte der Zeuge selbst Drogen konsumiert und die Betäubungsmittel in Meckenheim bei verschiedenen Personen gekauft.

Als die "Quellen versiegt" seien, habe er sich an den 21-jährigen Angeklagten gewandt. Seine "Quellen" habe der Zeuge gegenüber der Polizei genannt und erheblich belastet. Die Polizei habe diese sämtlich überprüft und bestätigt, so Richter Fante. Wieso der Zeuge ausgerechnet ihn fälschlicherweise belastet und angezeigt haben sollte, zumal es keinen Streit zwischen ihnen gegeben habe, fragte der Richter den Angeklagten, erhielt darauf jedoch keine konkrete Antwort.

Die Vertreterinnen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft ebenso wie der Richter rieten dem 21-Jährigen, als Heranwachsender die nächste Einladung der Jugendgerichtshilfe zum Gespräch auch wahrzunehmen, anders als im Vorfeld dieses ersten Verhandlungstermins.

"Das macht einen besseren Eindruck und man könnte Ihnen dann vieles erklären", versuchten sie ihm "goldene Brücken" zu bauen. "Ich muss aber nicht, oder?", beharrte der 21-Jährige. Was dann doch über die Geduld von Richter Fante ging: "Tun Sie einfach, was Sie wollen."

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