Kanal-Tüv in Niederkassel Hauptausschuss beschließt Umsetzung der Landesverordnung

NIEDERKASSEL · Die Landesverordnung enthalte keine Zielsetzung und könne damit dem Bürger keine Transparenz bieten, ob die Kanaluntersuchungen wirklich zielführend seien. So begann Hans Boehm, Sprecher der Rheidter Bewohner, seinen Vortrag im jüngsten Haupt- , Finanz- und Beschwerdeausschuss.

In sachlichem Ton und bestens vorbereitet erklärte Boehm die Kritik an der Landesverordnung, die die Hauseigentümer in Wasserschutzzonen verpflichtet, ihre Kanalanschlüsse prüfen zu lassen und gegebenenfalls Lecks und andere Undichtigkeiten zu beseitigen. Er vertrat Bewohner aus der Akazienstraße, der Löwenburgstraße, der Welfenstraße, der Fichtenstraße und der Bahnhofstraße.

Boehm wies nach, dass es in der Verordnung aus seiner Sicht eine eklatante Ungleichbehandlung gebe und dass sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße.

Dennoch entschieden sich die Ausschussmitglieder, die zunächst viel Verständnis für die Kritik zeigten, einstimmig dafür, die Dichtheitsprüfung der Kanalanschlüsse in den betroffenen Straßen im Wasserschutzgebiet einzufordern. Die Ausschussmitglieder sicherten jedoch zu, die Entscheidungsträger in Düsseldorf auf die Kritik aufmerksam zu machen.

Die Verwaltung solle sich auch bei Städten wie zum Beispiel Münster informieren, denn dort werde der Kanal-Tüv nicht von der Stadt eingefordert, so Boehm.

"Meine Fraktion hält die Verordnung für überflüssig", solidarisierte sich CDU-Fraktionschef Marcus Kitz. Schließlich seien die privaten Hausanschlüsse nicht die Hauptverursacher der Gewässerverunreinigung. Ähnlich formulierte es auch Friedrich Reusch für die SPD, der sich auch nach den Kosten für die Untersuchung erkundigte. Die liegen bei der Videountersuchung bei einigen hundert Euro, so der Technische Beigeordnete Helmut Esch.

Er wies auf die finanziellen Konsequenzen hin, falls die Stadt den Kanal-Tüv nicht alle 30 Jahre in den Wasserschutzgebieten durchführe. Der indirekten Aufforderung zum zivilen Ungehorsam, wie sie von den Betroffenen gefordert wurde, könne die Stadt nicht nachkommen. Einen Ermessenspielraum sah Esch nicht. Das bekräftigte Bürgermeister Stephan Vehreschild: "Einen Beschluss, die Verordnung nicht umzusetzen, müsste ich beanstanden."

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