45-Jähriger aus Niederkassel Geldstrafe für Bodybuilder

SIEGBURG · Ein 45-Jähriger ist vom Schöffengericht in Siegburg wegen des Erwerbes von verschreibungspflichtigen Arznei- und Dopingmitteln zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden.

Der Niederkasseler hatte vom 18. September bis 18. November 2012 mehrfach Dopingsubstanzen in großer Menge für das Bodybuilding gekauft. Angeklagt war er auch wegen Handels mit den Dopingmitteln, das bestritt er jedoch und versicherte, dass er nur für den Eigenbedarf gekauft hätte.

Die rund 15.000 Milligramm des Anabolika Stanozol, mehrere hundert Ampullen künstliches Testosteron und 1000 Tüten eines Potenzmittels hatte er bei einem Bekannten gekauft. Dieser ist inzwischen wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der 32-jährige Dealer sagte in der Verhandlung als Zeuge aus und bestätigte die Angaben des Angeklagten. Im Profibereich des Bodybuildersportes seien die Mengen keine Seltenheit. "Für einen Außenstehenden sind die Zahlen erst einmal erschreckend", sagte er vor Gericht und ergänzte, dass sich jedoch viele über den Sport definierten und nicht mehr darüber nachdenken würden. Dafür hätten die Konsumenten auch hohe Preise akzeptiert. Der ehemalige Dealer bezweifelte, dass der Angeklagte die Mittel weiterverkauft hätte.

Der 45-jährige Angeklagte gab an, täglich Dopingmittel genommen zu haben, um an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Die Dopingmittel unterstützten den Muskelaufbau, verminderten den Körperfettanteil und wirkten leistungssteigernd. Nebenwirkungen können unter anderem Leberschäden, Herzkreislaufprobleme und Hodenschrumpfung sein.

Richter Hauke Rudat zählte rund 540 Tütchen des Potenzmittels und einige restliche Packungen mit Anabolika, die der Angeklagte der Staatsanwaltschaft übergab. Er habe mit dem Doping aufgehört, sagte der 45-Jährige. Seit einigen Jahren leide er an einer Herzmuskelschwäche und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Die Verteidigung plädierte daher für ein mildes Urteil, dass sich nicht im polizeilichen Führungszeugnis niederschlagen würde. "Er ist durch seine Krankheit eh schon schlecht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar und hat bisher keine Vorstrafen."

Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen von jeweils 20 Euro. Das Strafmaß wird nicht im Führungszeugnis festgehalten.

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