Berufungsentscheidung in Bonn Brandstifter nach Bewährungsstrafe nun noch zu Geldbuße verurteilt

Niederkassel/Bonn · Der Versuch eines 51-Jährigen, in der Berufungsverhandlung vor dem Bonner Landgericht doch noch einen Freispruch zu erreichen, ist gescheitert: Die Richter hielten die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen schwerer Brandstiftung am Montag nicht nur aufrecht, sie verurteilten ihn noch zu einer Geldstrafe.

Im Gegensatz zur ersten Instanz verurteilten sie den mehrfachen Familienvater neben einer 18-monatigen Bewährungsstrafe auch dazu, eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro zu zahlen. In der Silvesternacht 2012 hatte das Haus der Familie in Niederkassel lichterloh gebrannt. Ein Verdächtiger war schnell ausgemacht. Ein Nachbar, der an dem Abend zu Hilfe geeilt war, war einem Flüchtenden hinterhergelaufen, stellte ihn und zog ihm eine Mütze vom Kopf.

Zur Überraschung des Nachbarn erkannte er laut eigenen Angaben "eindeutig und zweifelsfrei" den ihm seit Jahren bekannten Angeklagten - der laut Urteil nach dem Zusammentreffen mit dem Zeugen in jener Nacht in ein Auto stieg und wegfuhr. Aufgrund einer chronischen Erkrankung gingen die Prozessbeteiligten zunächst davon aus, dass der Nachbar in der Berufungsverhandlung nicht erscheinen kann. Doch der Zeuge kam und wiederholte seine Angaben, die er sowohl bei der Polizei als auch im ersten Prozess vor dem Siegburger Amtsgericht gemacht hatte. "Dieses Bild war sehr eindrücklich und überzeugend", so der Kammervorsitzende Roland Zickler.

Der Zeuge habe keinerlei Belastungstendenzen erkennen lassen und das Kerngeschehen stets konstant geschildert. Da zudem DNA-Spuren in der Mütze gefunden wurden, die dem 51-Jährigen zugeordnet werden konnten, hatten weder Staatsanwalt noch Gericht Zweifel, dass der Angeklagte auch der Brandstifter ist. Der Angeklagte hatte bis zuletzt bestritten, das Feuer gelegt zu haben, aber keine weiteren Angaben gemacht. Als Motive für die Brandlegung kamen für die Richter sowohl finanzielle als auch persönliche Probleme des Maschinenführers in Betracht. Vor der Tat hatte er erfolglos versucht, das Haus zu verkaufen. Seine Frau lebt inzwischen von ihm getrennt, er selbst wohnt bei seinen Eltern in Köln. Die Geldbuße muss der Angeklagte an die Stadt Niederkassel zahlen. Das Geld soll laut Urteil der Arbeit der Feuerwehr zugutekommen, die in der Tatnacht stundenlang mit den Löscharbeiten beschäftigt war.

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