Streit in Much Mülltonnen von nebenan stinken der Nachbarin gewaltig

MUCH/BONN · Es gibt viele Gründe, warum Nachbarn sich nicht riechen können - und manchmal sogar im wörtlichen Sinn: Einer Frau aus Much stank der Müll von nebenan so sehr, dass sie ihre Nachbarin vor dem Siegburger Amtsgericht auf Beseitigung der olfaktorischen Belästigung verklagte - und verlor.

Doch weil sie der Richternase aus Siegburg das Urteilsvermögen abspricht, hat sie nun Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Das teilte Gerichtssprecher Bastian Szcech jetzt mit.

Es geht der Mucherin um den Standort der Mülltonnen auf dem Nachbargrundstück, die einen für ihre Nase unerträglichen Geruch verbreiten. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses nebenan, und wie sie im Prozess erklärte, stehen an der Grundstücksgrenze sieben Mülltonnen nebeneinander aufgereiht.

Und das nur sieben Meter von ihrem eigenen Hauseingang, fünf Meter von ihrer Terrasse und vier Meter von ihrem Esszimmer entfernt. Und abgesehen von der optischen Beeinträchtigung stänken die Tonnen, wie sie sagt, vor allem in den Sommermonaten nicht nur zum Himmel, sondern bis auf ihre Terrasse und in ihr Esszimmer.

Außerdem stünden die häufig überfüllten Tonnen auch regelmäßig offen. Und deshalb, so ihr Antrag, müsse das Gericht die Eigentümerin des Mehrfamilienhauses nebenan verurteilen, die Tonnen woanders hinzustellen. Doch die Beklagte wehrt sich und erklärt: Es läge keine erhebliche Geruchsbelästigung vor. Und die Tonnen blieben, wo sie stünden. Das Zivilgericht vernahm Zeugen und befand dem Gerichtssprecher zufolge nach einem Ortstermin bei 18 Grad Außentemperatur und einer Geruchsprobe: Hier liegt keine wesentliche Geruchsbelästigung vor. Und nur wenn das der Fall ist, muss der Standort geändert werden. Denn grundsätzlich kann ein Eigentümer seine Mülltonnen aufstellen, wo er will.

Ob aber eine Geruchsbelästigung eine wesentliche sei, so das Siegburger Gericht, sei am Maßstab des Empfindens eines Durchschnittsnutzers zu bemessen. Es reiche nicht aus, wenn das an wenigen heißen Tage im Jahr der Fall sei. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Doch dieses Urteil stinkt der Klägerin gewaltig, und sie macht beim Landgericht geltend: Die Beweise seien nicht richtig gewürdigt worden. Denn es komme auch auf den Standort des Riechenden und die Windstärke an, das könne nur ein Gutachter berechnen. Nun muss die 8. Bonner Zivilkammer ihre Nase tiefer in den Fall stecken.

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