Much-Niederheiden Gericht entscheidet, ob 21-Jähriger in die Psychiatrie muss

MUCH/BONN · Um die Frage, ob ein heute 21 Jahre alter Asylbewerber aus Nordafrika dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden muss, geht es seit Mittwoch vor dem Bonner Landgericht. In der Asylbewerberunterkunft in Much-Niederheiden soll der junge Mann mehrfach randaliert und auch versucht haben, ein Feuer zu legen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem den Missbrauch von Notrufen, Bedrohung, Beleidigung und versuchte Brandstiftung vor. Zwischen dem 25. April und dem 2. September 2013 soll der 21-Jährige beispielsweise ein Loch in seine Zimmertür getreten und ohne Grund den Rettungswagen gerufen haben.

Am 2. September 2013 folgte der traurige Höhepunkt: Der junge Mann zündete laut Staatsanwaltschaft ein Bettlaken an und löste dadurch einen Feueralarm aus. Laut der Staatsanwaltschaft wollten zwei Sicherheitskräfte das Zimmer des Angeklagten durchsuchen. Diesen soll er entgegnet haben, er werde alles anzünden, wenn sie nicht verschwinden. Dann zündete er laut Anklage das Bettlaken an und legte es in den Flur des von etwa 30 Personen bewohnten Hauses. Einen Tag später wanderte der 21-Jährige in Untersuchungshaft.

Der Prozess begann zunächst vor dem Siegburger Amtsgericht. Da der Angeklagte dort jedoch berichtete, er habe Stimmen gehört und Tiere durch sein Zimmer laufen sehen, wurde das Verfahren ans Landgericht abgegeben. Der Angeklagte wurde vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Am Mittwoch behauptete der junge Mann allerdings, dass er das Hören von Stimmen erfunden habe. Mitgefangene hätten ihm gesagt, dass er dann aus dem Gefängnis herauskomme. Der Kammervorsitzende: "So ein richtig schlauer Rat war das ja nicht." Der Prozess wird fortgesetzt.

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