Haus in Much Anklage: Brandanschlag auf Ex-Freundin war versuchter Mord

MUCH/BONN · Der Brandanschlag auf ein Haus in Much am frühen Morgen des 14. November war der Versuch, die dort lebende 43-jährige Bewohnerin heimtückisch zu töten. Davon ist die Bonner Staatsanwaltschaft überzeugt und hat nun den 49-jährigen Ex-Freund der Frau wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung angeklagt.

Wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender mitteilte, wirft sie dem Mann vor, am Tatmorgen ein Fenster des im Erdgeschoss liegenden Ladenlokals des Einfamilienhauses eingeschlagen und einen Brandsatz ins Innere geworfen zu haben.

In dem Haus lebte seine Ex-Freundin, die in dem Laden einen Internethandel betrieb, und er hatte bis zur Trennung im Juni 2014 mit der 43-Jährigen in dem Haus gelebt.

Und laut Anklage wollte der Techniker die Arg- und Wehrlosigkeit der schlafenden Frau ausnutzen, um sie durch das Feuer umzubringen.

Doch die 43-Jährige wachte durch das Geräusch des splitternden Glases auf, nahm den Brandgeruch wahr, und als sie zum Fenster eilte, um Hilfe herbeizurufen, stand laut Anklage unten ihr Ex-Freund und zielte mit einer Armbrust auf sie. Sie flüchtete vom Fenster weg, rief telefonisch Hilfe herbei und schaffte es schließlich, das Haus unverletzt zu verlassen.

Die Feuerwehr war mit mehreren Löschzügen im Einsatz, um den Brand zu löschen. Dank einer Brandschutztür im Ladenlokal griff das Feuer nicht auf den Rest des Hauses über. Dennoch richtete es 15.000 Euro Schaden an.

Der 49-Jährige flüchtete nach der Tat, konnte jedoch mittels einer bundesweiten Fahndung schon mittags in Fulda festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen.

Ob er mit der Armbrust tatsächlich geschossen hat, ist laut Faßbender ungeklärt. Allerdings wurden ihm zufolge am Tatort auf der Straße abgebrochene Pfeile gefunden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Anschlag auf die 43-Jährige mit der Trennung des Paares in Verbindung steht. Denn wie Oberstaatsanwalt Faßbender erklärte, hatte die Frau sich nach einem gewalttätigen Streit nicht nur vom Angeklagten getrennt, sondern gegen ihn anschließend auch ein Annäherungs- und Kontaktverbot erwirkt. Außerdem hatte sie gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und schließlich im November gegen den Mann, der seit dem Sommer krank geschrieben war, Anklage erhoben. Und diese Anklage war dem 49-Jährigen kurz vor dem Brandanschlag auf das Haus der Ex-Freundin zugestellt worden.

Ob das der Grund für den Anschlag war, konnte wegen des Schweigen des Mannes bisher nicht geklärt werden. Der Prozess gegen ihn vor dem Bonner Schwurgericht ist noch nicht terminiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort