Kanaltüv in Meckenheim Vorschlag zur Regelung der Kanalprüfung

MECKENHEIM · Ihren Antrag, den Paragraf 17 der Entwässerungssatzung der Stadt Meckenheim zur Dichtheitsprüfung ersatzlos zu streichen, hat die Wählervereinigung "Bürger für Meckenheim" (BfM) in der jüngsten Ratssitzung zurückgezogen.

Er entnehme den Ausführungen des Technischen Beigeordneten Heinz-Peter Witt und des Ersten Beigeordneten Holger Jung, dass die Verwaltung in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung einen Vorschlag zur Satzungsänderung unterbreiten werde, begründete dies der BfM-Fraktionsvorsitzende Johannes Steger.

Den Antrag hatte die BfM damit begründet, dass nach wie vor in der aktuellen Fassung der Satzung alle Hausbesitzer verpflichtet würden, ihre Hausanschlüsse auf Dichtheit zu überprüfen, obwohl die Landesregierung bereits 2013 diese Pflicht außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben habe. Die Stadtverwaltung habe bislang die Entwässerungssatzung nicht der neuen Gesetzgebung angepasst, obgleich bereits im Dezember 2013 der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt habe.

Auch Gewerbe und Industrie sind betroffen

"Wir sehen die Notwendigkeit für eine neue Regelung", erklärte der Technische Beigeordnete Witt. Den § 17 der Satzung zu streichen, sei jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Zwar bestehe für die meisten Hausbesitzer älterer Immobilien keine Pflicht auf Dichtheitsprüfung mehr. Jedoch sei sie nach wie vor gegeben, wenn sich die Immobilien in Wasserschutzgebieten befänden, zum Beispiel im Bereich des Bahnhofs Kottenforst.

Private Abwasserleitungen seien per Definition solche, die auf privaten Grundstücken verlaufen. Das betreffe auch Gewerbe und Industrie. Nach wie vor gelte die Selbstüberwachungspflicht da, wo gewerbliches oder industrielles Abwasser in den Kanal eingeleitet werde. Auch müssen die Bauherren neuer Häuser weiterhin für den neuen Hausanschluss eine Dichtheitsprüfung vornehmen, so Witt.

"Durch das Streichen des § 17 erreichen wir keine Rechtssicherheit", erklärte er und versprach, auf Basis der "äußerst schwierig zu verstehenden" Mustersatzung einen Vorschlag zu unterbreiten: "Wir wollen in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung in die Diskussion einsteigen." Jung ergänzte, dass die reine Streichung des § 17 vom Bürgermeister aus juristischen Gründen beanstandet werden müsste.

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