Mordfall "Oma Gretel" Tränenreiches Geständnis der Angeklagten

MECKENHEIM/BONN · 26-Jährige räumt ein, die Seniorin erstochen zu haben. Es hat mehr als zwei Jahre gedauert, doch jetzt ist es endlich raus: Am Donnerstag hat die 26 Jahre alte Angeklagte aus Meckenheim gestanden, ihre Nachbarin Margarete U. ("Oma Gretel") getötet zu haben.

In der Neuauflage des Mordprozesses vor dem Bonner Landgericht legte die junge Mutter am sechsten Verhandlungstag ein tränenreiches Geständnis ab.

Bislang wurde von der Angeklagten stets bestritten, dass sie etwas mit dem gewaltsamen Tod der allseits beliebten 87 Jahre alten "Oma Gretel" zu tun hat. Immer wieder beteuerte sie, dass sie sich am Vormittag des 12. November 2012 Sorgen um die nette Nachbarin gemacht habe.

Nur deswegen habe sie einen Schlitten aus dem Keller geholt und diesen an den Balkon gestellt, um daran hochzuklettern. Mit einem Stein hatte sie die Balkontür eingeworfen. Bis vergangene Woche behauptete die Frau, "Oma Gretel" leblos auf dem Boden liegend vorgefunden zu haben.

Jetzt die Wende: Andauernd schluchzend, räumte die zweifache Mutter ein, das Opfer erstochen zu haben. Am Tattag habe sie die Nachbarin, die immer so nett zu ihr und den Kindern gewesen sei, aufgesucht, da sie nicht mehr ein noch aus wusste. Aufgrund von finanziellen Problemen musste die Familie befürchten, dass ihr der Strom abgestellt wird - was an diesem Tag auch tatsächlich geschah.

Mit ihrem Ehemann, der sie etliche Male geschlagen haben soll, habe sie darüber reden können: "Das hätte wieder richtig Ärger gegeben", so die 26-Jährige. In ihrer Not habe sie sich der Nachbarin anvertraut. Die 87-Jährige habe auch verständnisvoll reagiert. Als "Oma Gretel" jedoch vorgeschlagen habe, dass sie das Jugendamt informieren wolle, damit die kleinen Kinder gut untergebracht seien und es warm hätten, kam es zu der Tat.

Die Angeklagte: "Da wurde es plötzlich ganz rot und schwarz um mich herum." Sie habe ein Messer vom Küchentisch genommen und zugestochen. "Das war nicht ich. Das war die ganze Last und die ganze Überforderung", so die Frau. An die Einzelheiten des Ablaufs könne sie sich nicht mehr erinnern. Sie wisse aber noch, dass das Radio lief und das Telefon klingelte.

Die Obduktion der Leiche hatte ergeben, dass 45 Mal mit dem Messer auf das Opfer eingestochen worden war. Furchtbar weinend will die Angeklagte noch etwa 15 Minuten neben dem Opfer sitzen geblieben sein - bevor sie in ihre Wohnungen gegangen sei und kurz darauf bei einem Juwelier in Meckenheim eigenen Schmuck verkauft habe. Später sei sie nochmals über den Balkon in die Wohnung eingestiegen, da sie angeblich die Hoffnung hatte, dass das Leben der Nachbarin vielleicht doch noch zu retten sei. Die 26-Jährige beteuerte am Donnerstag, dass sie nichts aus der Wohnung des Opfers mitgenommen habe.

Die 1500 Euro, die später in der Wohnung der Angeklagten gefunden wurden, habe ihr Mann mit Schwarzarbeit verdient. An das Geld habe sie nicht gehen dürfen, da es ihren Angaben zufolge dazu dienen sollte, ihrem sich illegal bei ihnen aufhaltenden Schwager die Weiterreise nach Frankreich zu ermöglichen.

In einem ersten Prozess wurde die 26-Jährige im Juli 2013 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter gingen damals davon aus, dass sie ins Portemonnaie der 87-Jährigen gegriffen hatte und dabei erwischt wurde. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, da nicht alle realen Alternativen anderer möglicher Tatabläufe geprüft worden seien.

Nun scheint alles auf eine Verurteilung wegen Totschlags hinauszulaufen. Die Richter gaben bereits einen entsprechenden rechtlichen Hinweis. Der Prozess wird fortgesetzt.

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