Jugendarbeit Stadt Meckenheim will höheren Zuschuss für Ferienfreizeiten zahlen

MECKENHEIM · Die Stadt Meckenheim will ab April die Jugendarbeit, insbesondere die Ferienfreizeiten, großzügiger fördern. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der bestehenden Richtlinien beschlossen und folgte damit einem Vorschlag der Verwaltung. Dieser orientierte sich weitestgehend an den Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises.

Nur bei der Förderung von Teilnehmern mit Behinderung geht Meckenheim eigene Wege und hat die Altersgrenze von 27 auf 35 Jahre heraufgesetzt. Insgesamt wird der Mehraufwand voraussichtlich 4900 Euro jährlich betragen.

Diese Summe kann durch die in der Finanzplanung festgelegten Mittel von 24 000 Euro gedeckt werden, da diese bereits höher angesetzt worden waren, um den Trägern der Maßnahmen Planungssicherheit zu geben. Bislang wurden davon durchschnittlich etwa 7000 Euro pro Jahr nicht verbraucht.

Etwa 2400 Euro mehr wird das Heraufsetzen der Altersgrenze für Teilnehmer mit Behinderung kosten. Wie Jugendpflegerin Hanna Esser erläuterte, wurde damit ein Vorschlag von Ingrid König von der Evangelischen Kirchengemeinde realisiert, die über langjährige Erfahrung in der integrativen Arbeit verfüge.

Demnach bestünden kaum Angebote für den betroffenen Personenkreis. Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gebe es keinen rechtlichen Grund, der gegen eine solche Regelung spräche. Auch der regionale Arbeitskreis der Jugendpfleger und der Jugendring Meckenheim haben die Änderung befürwortet.

Auch der Zuschuss pro Tag und Teilnehmer für Freizeiten soll erhöht werden. Statt zwei Euro soll er künftig 2,50 Euro betragen. Insgesamt bedeutet dies voraussichtlich einen Mehraufwand von 1500 Euro pro Jahr. Beschlossen wurde zudem die Bezuschussung der Teilnahme von bis zu drei Bürgern aus anderen Kommunen, was mit etwa 1000 Euro jährlich zu Buche schlagen wird.

Dadurch soll der bürokratische Aufwand für die Träger entschärft werden, die sonst Fördermittel bei den anderen Kommunen gesondert beantragen müssten. Keine Mehrkosten sollen dadurch entstehen, dass künftig bei den Ferien-Naherholungen Jugendgruppenleiter bereits ab 14 statt erst mit 16 Jahren eingesetzt werden können.

Dies bedeute eine gute Möglichkeit für junge Betreuer, erste Erfahrungen zu sammeln, erläuterte Esser. So zum Beispiel bei der Nabu-Stadtranderholung, an der regelmäßig etwa 120 Kinder teilnehmen, die tagsüber betreut werden.

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