Amtsgericht Rheinbach In Rage, bis die Bierflasche flog

RHEINBACH · Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 27-Jähriger aus Meckenheim jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Monaten verurteilt worden.

Da er sich zuvor noch nichts hatte zuschulden kommen lassen, wird diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt und taucht später auch nicht im Führungszeugnis auf. Der Angeklagte hatte am 25. Mai 2013 während eines Streits in einer Rheinbacher Diskothek mit einer Bierflasche nach seinem Kontrahenten geworfen und diesen am Kopf getroffen.

Der 28-Jährige erlitt eine Platzwunde am linken Auge, musste mit mehreren Stichen genäht werden und klagte vor Gericht über ein dauerndes Taubheitsgefühl an der verletzten Stelle, was eine weitere Untersuchung erfordere. Von deren Ergebnis wird auch die Höhe des Schmerzensgeldes abhängen, auf das der Geschädigte Anspruch erhebt.

Obwohl es sich um gefährliche Körperverletzung handelte und der Angeklagte beim Werfen der Flasche billigend in Kauf genommen hatte, dass auch andere davon getroffen werden könnten, blieb Amtsrichter Jan Fante beim Strafmaß am untersten Rand. Er erkannte sowohl die Reue des 27-Jährigen als auch dessen Beteuerung, dass es sich um einen einmaligen Wutausbruch gehandelt habe - noch dazu in angetrunkenem Zustand - als glaubwürdig an.

Er habe an diesem Tag bestimmt um die 20 Gläser Wodka getrunken, meinte der Angeklagte. Erst auf der Geburtstagsfeier seines Vaters, anschließend mit zwei seiner Cousins in einer Kneipe und später in der Disco. Dort habe der 28-Jährige ihn angerempelt und mit Worten fortwährend provoziert, was auch der Türsteher nicht habe verhindern können, der die beiden nach eigenen Worten "nach Hause schicken" wollte. An der Theke sei der Streit dann eskaliert.

"Ich habe die Flasche in der Wut einfach von mir weggeschleudert. Ich wollte aber niemanden verletzen, schon gar nicht am Kopf", sagte der Angeklagte und bat den Geschädigten im Gerichtssaal um Entschuldigung. Er sei sonst gar nicht so. Von Fahrlässigkeit könne man bei seinem Verhalten aber nicht sprechen, erklärte Fante. Es handle sich vielmehr um bedingten Vorsatz.

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