Nach Ehestreit 38-Jährige fuhr erneut betrunken in Meckenheim

RHEINBACH · Wegen vorsätzlichen Fahrens mit 2,2 Promille Blutalkohol und ohne Führerschein ist eine 38-jährige Meckenheimerin vor dem Rheinbacher Amtsgericht jetzt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro - insgesamt 500 Euro - sowie einem weiteren Jahr Führerscheinsperre verurteilt worden.

Der Führerschein war ihr bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt mit damals 2,62 Promille Blutalkohol entzogen worden.

Richter Jan Fante sah den Vorwurf ebenso als bewiesen an wie der Staatsanwalt, obwohl die Angeklagte selbst und auch der inzwischen von ihr getrennt lebende Ehemann sich nicht äußern wollten.

Das Gericht stützte sich auf die Aussage von zwei Polizeibeamten, die in der betreffenden Nacht im November des vergangenen Jahres zunächst zu einem Familienstreit in die Wohnung des Ehepaares gerufen worden waren. Die Angeklagte sei "deutlich angetrunken" gewesen, so der 56-jährige Polizist, auf dem Tisch habe eine Flasche Wodka gestanden.

Den Beamten sei es zunächst gelungen, die Beteiligten zu beruhigen. Später allerdings habe der Ehemann erneut angerufen und angegeben, dass seine Frau mit dem Auto wegfahren würde.

Auf dem Weg zurück zu der Wohnung erhielten die Beamten über die Leitstelle zudem die Nachricht, der Sohn habe angerufen. Er mache sich Sorgen, sein Vater könne von ihr überfahren werden, weil er versuche, sie vom Autofahren abzuhalten.

"Mir fehlt da ein Teil", sagte die Angeklagte jetzt vor Gericht. Das einzige, woran sie sich erinnere, sei, dass sie gleich von der Polizeiwache ins Frauenhaus gegangen sei, weil es schon öfters Ehestreit gegeben habe.

"Seitdem trinke ich aber nicht mehr", sagte sie. Eine Therapie in einer Tagesklinik habe sie allerdings abgebrochen. Ihren Führerschein werde sie nach der Sperre von einem Jahr sicher ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht wiederbekommen, kündigte Richter Fante an.

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