Missbrauch in Lohmar Zuschauer bespuckt beim Prozess den Angeklagten

LOHMAR/BONN · Im Prozess um den tödlichen Missbrauch in Lohmar hat sich das Gericht Filme des Missbrauchs angesehen. Ein Zuschauer bespuckt den Angeklagten.

Was in der Mutter vorgeht, deren sechsjährige Tochter vom eigenen Onkel mit K.o.-Tropfen betäubt, missbraucht und dabei getötet wurde, ist nicht im Ansatz vorstellbar. Auch an diesem zweiten Tag im Prozess gegen den 53-jährigen Lohmarer sitzt die Mutter aus Bonn im Beistand ihrer Anwältin Gudrun Roth dem Mann als Nebenklägerin vor der Bonner Jugendschutzkammer gegenüber. Und durchlebt noch einmal den Morgen des 7. April, an dem sie in das Haus des Schwagers eilte, wo ihr Kind die Nacht verbracht hatte und nun tot im Bett lag.

Dass ihr Schwager den Tod des Kindes verursacht hatte, kam ihr nicht in den Sinn, wie die erschütternde Aussage eines Polizeibeamten belegt, der den Morgen am Tatort schildert und über seine Arbeit sagt: "Ein totes Kind ist das Schlimmste, was einem passieren kann." Er sprach mit der Mutter und beobachtete: "Sie und der Angeklagte haben sich umarmt und getröstet."

Über den Verdacht, es könne es sich um einen Fall von tödlichem Kindesmissbrauch handeln, weil man rotbraune Flecken in der Hose des Mädchens gefunden habe, habe man da noch nichts gesagt. Als der Angeklagte schließlich festgenommen und zum Polizeiwagen gebracht worden war, habe die Mutter immer noch nicht glauben können, dass ihr Schwager ihrem Kind etwas angetan hatte. Sie habe ihn noch einmal umarmt und zu ihm gesagt: "Du hast ja nichts gemacht."

Umso fassungsloser ist die Mutter inzwischen, nachdem sie die ganze Wahrheit erfahren hat: Dass der Schwager ihre beiden kleinen Töchter, die den Onkel so liebten und so gerne Zeit bei ihm verbrachten, regelmäßig betäubte, missbrauchte und den Missbrauch filmte. Bei der Aussage des Polizisten kommen der Mutter immer wieder die Tränen.

Der Angeklagte, dem nach einem Selbstmordversuch im Gefängnis unmittelbar vor Prozessbeginn nun ein Psychologe im Gerichtssaal an die Seite gesetzt wird, blickt nicht hoch. Er hatte am Tatmorgen erst erklärt, er habe die Nichte tot im Bett gefunden. Sie habe sich abends nach vielleicht zu viel Popcorn erbrochen, sei dann aber wieder okay gewesen.

Tatsächlich hatte er das Kind, wie er inzwischen zugab, nach dem Erbrechen in jeder Hinsicht missbraucht. Lauf Anklage lag es da bereits im Sterben. Später im Polizeipräsidium gab er dann alles zu, wie seine Vernehmungsbeamtin im Zeugenstand schildert. Er wolle reinen Tisch machen, habe er gesagt. Er habe den Missbrauch und das Filmen gestanden und erklärt: Seine pädophile Neigung habe er schon früh erkannt.

Seine Sucht danach sei durch das Entdecken von Kinderpornos im Internet entstanden. Vor allem sei er völlig fixiert auf Sex mit willenlosen Personen, danach sei er süchtig gewesen. "Das alles schilderte er relativ emotionslos", sagt die Beamtin. Die Mutter ist sichtlich fassungslos. Und erkennbar entsetzt, als nun noch etwas ans Tageslicht kommt: Der Angeklagte gibt zu, dass er im Bad eine Kamera versteckt hatte, auch in der Zeit, als sie nach ihrer Scheidung mit den Kindern 2011 eine Weile bei ihm wohnte. Vor allem, so erklärt der 53-Jährige auf Frage des Kammervorsitzenden Volker Kunkel, habe er es auf seine zehnjährige Nichte abgesehen gehabt.

Wie es ihm nach der Inhaftierung gegangen sei, will der Richter wissen. "Ich hatte ein Problem damit, in den Spiegel zu sehen", sagt der Angeklagte. Er bedauere den Tod der Nichte. Und: "Mir fehlen die Worte, um auszudrücken, wie leid es mir tut." Zu seinem Selbstmordversuch erklärt er, er habe die Tabletten gesammelt, die er wegen Schlafproblemen bekommen habe. Circa 40 habe er geschluckt. Und dann fragt ihn der beisitzende Richter: "Was sollte mit jemandem passieren, der das getan hat, was Sie getan haben?" Es ist förmlich zu hören, wie jeder im Saal den Atem anhält. Nach einer Weile sagt der Angeklagte tonlos: "Das offenbart sich ja schon durch meinen Selbstmordversuch."

An diesem Tag hat das Gericht noch eine schwere Aufgabe vor sich: Es muss die Filme ansehen, die der Angeklagte vom Missbrauch der Nichten gedreht hat. Dafür wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Mutter der Kinder verlässt freiwillig den Saal. Doch vorher will das Gericht noch eine kurze Pause machen.

Als der Angeklagte aus dem Saal gebracht wird, geht ein junger Zuschauer den Angeklagten von hinten an und bespuckt ihn.

Hilfe bei psychischer Belastung für Prozessbeteiligte

In Strafverfahren, in denen Gewalttaten verhandelt werden, sind alle Prozessbeteiligten besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Und ganz besonders in Verfahren, in denen Kinder die Opfer sind. In dem zurzeit verhandelten Fall ist die Belastung für alle Beteiligten, nicht zuletzt auch für die Schöffen, ganz besonders groß, weil die Missbrauchshandlungen vom Angeklagten gefilmt und als Beweismittel von den Prozessbeteiligten angesehen werden müssen.

Für solche Fälle bietet die Präsidentin des Landgerichts den Richtern, Schöffen und auch den Justizwachtmeistern, die während der Verhandlung Saaldienst haben, Hilfe an - und zwar vertrauliche und persönliche Betreuung durch Fachleute. Zwar verfüge das Gericht über kein institutionalisiertes Angebot, organisiere aber im Bedarfsfall die benötigte Betreuung und bezahlt sie auch, wie Landgerichtssprecher Philipp Prietze erklärt.

In besonders belastenden Fällen gehe man auch aus Fürsorgegründen auf die Betroffenen zu und biete die entsprechende Hilfe an. Nach GA-Informationen ist das im aktuellen Fall geschehen. Ob das Angebot in diesem Verfahren genutzt wird, behandelt das Gericht vertraulich. Genauso vertraulich wie die Frage, ob das Hilfsangebot schon häufig angenommen wurde. Das ist nach GA-Informationen nicht der Fall. Wie aus Richterkreisen zu hören ist, schrecken die meisten wohl davor zurück, Hilfe in Anspruch zu nehmen - aus Sorge, für nicht belastbar gehalten zu werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort