Missbrauch in Lohmar Urteil "lebenslang" gegen Onkel rechtskräftig

LOHMAR/BONN · An dem Urteil einer lebenslangen Freiheitsstrafe für einen 53-Jährigen aus Lohmar ist nicht mehr zu rütteln. Wie Philipp Prietze, Sprecher des Bonner Landgerichts, mitteilte, haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft die zunächst eingelegte Revision gegen das Urteil zurückgenommen.

Damit ist die Verurteilung des Onkels wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes durch Unterlassen, schweren sexuellen Missbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Schriften rechtskräftig.

Wie berichtet, machte der Computertechniker zwei Nichten mehrfach mit selbst angemischten K.O.-Tropfen bewusstlos. Dann missbrauchte er die Mädchen sexuell. Bei der letzten Tat in der Nacht auf den 7. April 2013 hatte er bemerkt, dass die jüngere, sechs Jahre alte Nichte, in Atemnot geriet.

Trotzdem setzte er die Missbrauchshandlungen fort und filmte sie mit einer Videokamera - währenddessen erstickte das Kind. Erst am Morgen rief der verwitwete Familienvater einen Notarzt. Dieser konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen.

Die Richter verurteilten den Mann "nur" wegen versuchten Mordes, da nicht sicher festgestellt werden konnte, ob ein rechtzeitig alarmierter Notarzt den Tod des Kindes noch hätte verhindern können. Bei einer Durchsuchung fanden die Ermittler damals auf dem Computer sowie auf DVDs insgesamt 48 600 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt.

Verteidiger Martin Mörsdorf begründete die Rücknahme der Revision damit, dass sein Mandant selbst finde, dass das ausgesprochene Urteil eine gerechte Strafe sei. Auch der Anwalt ist froh darüber, "den Fall abhaken zu können". "Keiner, der im Prozess war, hat ihn unbeschadet überstanden", so Mörsdorf.

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