Verurteilung am Bonner Landgericht Liebhaber entpuppte sich als brutaler Zuhälter

LOHMAR/BONN · Ein 25-Jähriger zwang seine Freundin, in Bordellen zu arbeiten, und misshandelte sie. Das Landgericht in Bonn hat den Mann zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der Fall, mit dem sich das Bonner Landgericht jetzt befassen musste, war einer, wie er im Rotlichtmilieu leider immer wieder vorkommt: Eine junge Frau verliebt sich in einen Mann, den sie für die Liebe ihres Lebens hält. Der Auserwählte entpuppt sich jedoch als Zuhälter, der nur eines im Sinn hat: Er will, dass sie sich prostituiert und er von ihren Einnahmen leben kann.

Im vorliegenden Fall schickte der 25 Jahre alte Mann eine anfangs 18 Jahre alte Frau mehr als zweieinhalb Jahre lang in mehrere Bordelle - unter den Etablissements war auch ein Erotikclub in Lohmar.

Dafür kassierte der in Köln lebende Angeklagte am Mittwoch eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Richter der dritten großen Strafkammer sprachen ihn vor allem des schweren Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung, der Zuhälterei und der räuberischen Erpressung schuldig. Damit die junge Frau der Prostitution nachging und ihm die gesamten Einnahmen aushändigte, drohte der 25-Jährige ihr nicht nur Gewalt an.

Frau kehrte nach Flucht zu ihrem Peiniger zurück

Immer wieder prügelte und trat er auf das Opfer ein. In einem Wald hielt er ihr einmal eine Pistole an die Schläfe. Nach einer anfänglichen Flucht vor ihrem Peiniger verließ das Opfer allerdings aus freien Stücken ein Frauenhaus und kehrte zu dem Zuhälter zurück - vor Gericht gab sie an, dass sie damals dachte, dass er sich geändert habe. Es folgten Aufenthalte in einer psychiatrischen Klinik und ein Selbstmordversuch. Nach einer Episode mit einem anderen Zuhälter, der sie vergewaltigt haben soll, kehrte sie zu dem 25-Jährigen zurück.

Ungewöhnlich war der Gang des Verfahrens im Gegensatz zur Grundkonstellation aus mehreren Gründen: Im April 2014 hatte die Geschäftsführerin des Clubs in Lohmar bei einer internen Feier erfahren, dass die heute 21-Jährige ihre gesamten Einnahmen an den Zuhälter abgeben musste. Daraufhin informierte die Zeugin die Polizei.

Erstaunt waren die Prozessbeteiligten zudem über das Verhalten des Angeklagten: "Das haben ich und der Oberstaatsanwalt noch nicht erlebt, dass ein Mann aus dem Milieu vorbehaltlos alles gesteht", so der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff. Dieses Geständnis wurde dem Angeklagten hoch angerechnet, da er dem Opfer dadurch eine deutlich umfangreichere Aussage vor Gericht erspart hat.

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