Missbrauch in Lohmar Anklage lautet: Versuchter Mord

BONN/LOHMAR · Jahrelang soll ein 53-Jähriger aus Lohmar zwei Nichten mit sogenannten K.o.-Tropfen betäubt und sich dann an den Mädchen vergangen haben - bis er die jüngere Schwester auf diese Weise tötete. Wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Freitag mitteilte, wurde der in Untersuchungshaft sitzende Computertechniker jetzt angeklagt.

Ihm werden unter anderem sexueller Missbrauch mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord zur Last gelegt. Demnächst wird er sich für die Taten vor der Jugendschwurgerichtskammer des Bonner Landgerichts verantworten müssen.

Bereits seit Anfang 2011 soll sich der verwitwete Mann, der Vater mehrere erwachsener Töchter ist, an einer anfangs zehnjährigen Nichte vergangen haben. Seine Vorgehensweise war offenbar immer die Gleiche: Er flößte dem Mädchen selbst angemischte K.o.-Tropfen ein und missbrauchte es dann insgesamt sieben Mal, so Faßbender.

Ab September 2012 scheint sich der Onkel dann ebenfalls an der damals fünfjährigen Schwester des ersten Missbrauchsopfers vergangen zu haben. Fünf Mal soll er das Mädchen missbraucht haben, bevor es zur Tat am Abend des 6. April dieses Jahres kam.

Damals soll er der Sechsjährigen erneut K.o.-Tropfen gegeben haben. Während des folgenden Missbrauchs geriet das Opfer laut Anklage jedoch in massive Atemnot. Obwohl der 53-Jährige dies bemerkte, so der Oberstaatsanwalt, rief er keine Hilfe, da er befürchtete, dass dann der Missbrauch auffliegen würde. Die Folge: Das Mädchen erstickte. Erst am nächsten Morgen rief der Mann den Notarzt, doch der konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Faßbender: "Da war sie wahrscheinlich schon mehrere Stunden tot."

Dass der Computertechniker nur wegen versuchten und nicht wegen vollendeten Mordes angeklagt wurde, liegt daran, dass der Onkel zwar laut Faßbender "ganz genau wusste, welche Risiken mit der Gabe von K.o.-Tropfen verbunden sind". So könne es immer zu Atemproblemen und Erbrechen kommen. Allerdings kann nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden, ob das Opfer überlebt hätte, wenn der 53-Jährige sofort ärztliche Hilfe hinzugerufen hätte.

Nach der Festnahme des Angeklagten fanden die Ermittler bei dem Computertechniker insgesamt 48 600 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt. Diese Menge bezeichnete der Oberstaatsanwalt als "exorbitant".

"Belastbare Hinweise" dafür, dass der Angeklagte auch seine eigenen Töchter missbraucht haben könnte, wurden nicht gefunden. Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Opfer werden Teile der öffentlichen Hauptverhandlung vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Wann der Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest.

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