Landgericht Bonn Angeklagter aus Lohmar missbrauchte seine Nichten 13 Mal

LOHMAR/BONN · 13 Mal missbrauchte er die anfangs fünf und zehn Jahre alten Mädchen in seiner Wohnung in Lohmar, wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender aus der Anklage vorliest, und dabei benutzte er auch Gegenstände wie Kerzen. Was schon für die vielen nicht persönlich betroffenen Zuschauer im Saal kaum erträglich anzuhören ist, verlangt der Mutter alles an Fassung ab.

Im Beistand eines Notfallseelsorgers betritt die Mutter den Gerichtssaal im Bonner Landgericht und weiß, dass sie nun den Mann wiedersehen wird, der am 6. April ihre sechsjährige Tochter mit K.-o.-Tropfen betäubt, missbraucht und damit getötet hat. Der 53-Jährige, der schließlich in Handschellen in den Saal gebracht wird, ist ihr Schwager und selbst Vater von drei Töchtern, und die alleinerziehende Bonnerin hat ihm regelmäßig ihre zwei kleinen Mädchen anvertraut. Dass er beide Kinder genauso regelmäßig betäubte, sexuell missbrauchte und diesen Missbrauch filmte, ahnte sie nicht.

13 Mal missbrauchte er die anfangs fünf und zehn Jahre alten Mädchen in seiner Wohnung in Lohmar, wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender aus der Anklage vorliest, und dabei benutzte er auch Gegenstände wie Kerzen. Was schon für die vielen nicht persönlich betroffenen Zuschauer im Saal kaum erträglich anzuhören ist, verlangt der Mutter alles an Fassung ab. Um die ist es jedoch geschehen, als sie hört, dass bei ihrem Kind die Sterbephase bereits begonnen hatte, als ihr Onkel sie am 6. April missbrauchte. Die Mutter weint lautlos.

Der Angeklagte ist der Mann ihrer verstorbenen Schwester, sie mochte ihn, wohnte 2011 mit den zwei Töchtern sogar eine Weile bei ihm. Dass er sich da bereits nachts an ihre schlafende Älteste herangemacht hat, war für sie unfassbar. Auch die Kinder mochten ihn, wollten immer wieder zu ihm, wie die Sechsjährige am 6. April. Der Onkel wollte ihre Lieblingsspaghetti kochen und mit ihr Harry Potter gucken. Doch in die Spaghetti mischte er die von ihm selbst hergestellten K.-o.-Tropfen, versetzt mit einem Mittel, das die Wirkung verzögern sollte. Als das Kind einfach nicht einschlief, mischte er weitere Tropfen in den Saft.

Das Mädchen schlief ein, er trug es ins Bett und holte die Kamera und die Utensilien für den Missbrauch. Doch als er beginnen wollte, übergab sich die Nichte. Er hielt sie kopfüber über die Toilette, säuberte alles und missbrauchte die Sechsjährige, deren Atmung ihm merkwürdig erschien. Schließlich stellte er fest, dass sie keinen Puls mehr hatte. Doch erst Stunden nach dem Tod des Kindes rief er morgens den Notarzt und behauptete, das Kind so gefunden zu haben. Nach der Obduktion des Kindes wurde er festgenommen, seine Wohnung durchsucht und die Beweise wurden sichergestellt.

Auch die Filme, die er gedreht hatte. Und auf seinem Computer wurden 4611 Dateien mit kinderpornografischen Bildern und Filmen gefunden. Wann er angefangen habe, die zu speichern, und warum, will Kammervorsitzender Volker Kunkel von dem Angeklagten wissen. Dessen Erklärung: Aus Langeweile und Einsamkeit habe er gesurft und sei zufällig auf die verschlüsselten Dateien gestoßen. Und es habe ihm einen Kick gegeben, sie zu entschlüsseln, das sei der einzige Reiz gewesen.

Warum er immer weiter gemacht und so viele Dateien gesammelt habe, wird er gefragt. Er habe sie halt als Siegestrophäen angesehen, der Inhalt habe ihn nicht gereizt, behauptet der Angeklagte. Und: "Es war eine Sucht, sie alle aufzuspüren", erklärt er. Ob sie auch eine sexuelle Bedeutung gehabt hätten, fragt der Richter. Nach langem Schweigen sagt der Angeklagte: "Es hat mich nicht tierisch sexuell erregt."

Auch der sexuelle Missbrauch der Nichten nicht. Er habe nur die Filme, die er gesehen habe, nachstellen wollen. "Wie bei verbotenen Spielen kam irgendwann das Bedürfnis." Er bleibt auch dabei, als dem Ankläger der Kragen platzt und er ihm vorhält: "Es ist klar, dass sie die sexuelle Bedeutung negieren. Denn wenn die feststeht, wandern Sie in die Sicherungsverwahrung."

Dem 53-Jährigen droht lebenslange Haft, denn die Anklage wirft ihm unter anderem versuchten Mord durch unterlassene Hilfeleistung und Kindesmissbrauch mit Todesfolge vor. Und für Oberstaatsanwalt Faßbender steht fest: "Der Angeklagte hat gezeigt, dass er für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt." Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, unter anderem muss sich die Jugendschutzkammer die Videos vom Missbrauch ansehen. Die Öffentlichkeit wird dabei jedoch ausgeschlossen.

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