Kommentar Zweifel sind angebracht

Die Aussagen der beiden Stellungnahmen zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Lemmerzbäder erhalten und sanieren" könnten verschiedener nicht sein. Dabei scheint die Einschätzung der Verwaltung auf den ersten Blick plausibel.

Spätestens, wenn sie den angeblich fehlenden Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens als Mangel anführt, sind jedoch Zweifel angebracht. Diesen Passus hat der Gesetzgeber 2011 geändert. Seitdem reicht es, eine Kostenschätzung der Verwaltung abzudrucken, was die Initiatoren auch getan haben.

Auch bei dem Argument der Verfristung könnte die Stadt falsch liegen. Nachdem das VG Düsseldorf einer Initiative Recht gegeben hat, deren Bürgerbegehren sich gegen einen Ratsbeschluss richtete, einen Teilnahmewettbewerb zur Suche nach einem strategischen Partner für eine Stadtwerke GmbH fortzusetzen, dürfte auch das Königswinterer Bürgerbegehren keine schlechten Chancen haben, vor Gericht Recht zu bekommen.

Mit dieser komplexen Materie müssen sich die Kommunalpolitiker bis Mittwoch auseinandersetzen und dann darüber entscheiden, ob sie der Verwaltung folgen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklären. Umso schwieriger wird die Situation dadurch, dass eine Klage überflüssig werden könnte, wenn sich die Stadt nach Beendigung des Vergabeverfahrens für eine Hallenbadsanierung entscheidet. Aber wer weiß das schon ...

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