Balkon ohne Genehmigung erweitert Verstoß gegen Innenbereichssatzung

HARTENBERG · Für die Erweiterung eines Balkons am Hartenberg gab es keine Baugenehmigung der Stadt Königswinter, wie es am vergangenen Samstag in der Überschrift im General-Anzeiger falsch geheißen hatte.

In dem Artikel wurde korrekt über die Innenbereichssatzung Hartenberg berichtet, die im Jahr 2010 in Kraft trat. Das betroffene Ehepaar, das das Haus im Jahr 2009 erworben hatte, hatte den Balkon im Jahr 2012 vergrößern lassen und dabei in den Außenbereich hineingebaut, ohne sich dafür die Genehmigung der Baubehörde einzuholen. Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft in diesem Bereich genau an der Außenwand des Hauses.

Spielgeräte wie eine Schaukel oder ein Klettergerüst dürften die Eigentümer in derartigen Grundstückssituationen in Abstimmung mit der Verwaltung in ihren Gärten errichten. Darauf weist die Verwaltung ausdrücklich hin.

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