Fall Sigrid Paulus Streit um Leichengeruch geht weiter

KÖNIGSWINTER/BONN · Fall Paulus: Auf den Kosten für die Renovierung ihres Mietshauses in Königswinter-Ittenbach, in dem 2013 die verweste Leiche von Sigrid Paulus gefunden worden war, wird die Eigentümerin der Immobilie wohl größtenteils sitzenbleiben.

 Polizeibeamte durchsuchten am 30. Oktober 2013 das Haus in Ittenbach, das Familie Paulus gemietet hatte.

Polizeibeamte durchsuchten am 30. Oktober 2013 das Haus in Ittenbach, das Familie Paulus gemietet hatte.

Foto: Archiv: Axel Vogel

Fünfeinhalb Jahre lang ahnte niemand, dass Sigrid Paulus sich nicht einfach abgesetzt, sondern dass ihr Ehemann sie am 14. Februar 2008 getötet und im Sockel eines Weinregals im Keller in Beton gegossen hatte.

An einem Ort, an dem nicht nur der heute 54-Jährige in den folgenden Jahren immer wieder vorbeiging, sondern den auch Sohn und Tochter, die sich von der Mutter im Stich gelassen fühlten, ständig sahen.

Am 30. Oktober 2013 erfuhren die Kinder die Wahrheit: Nachdem die Tochter Medien und Polizei eingeschaltet hatte, gestand ihr Vater, seine Frau am 14. Februar 2008 im Streit erwürgt zu haben, und verriet der Polizei das Versteck. Die Leiche wurde freigelegt und der Tatort gesichert.

Der Ehemann kam in Untersuchungshaft und wurde am 17. März 2014 vom Bonner Schwurgericht wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Und Kammervorsitzender Josef Janßen erklärte im Urteil: "Es ist nicht strafbar, eine Leiche einzubetonieren und seine Tat zu vertuschen."

Bei der Bergung der Leiche im Oktober 2013 gingen die Beamten nach Meinung der Hauseigentümerin nicht ordnungsgemäß vor. Durch das angeblich fehlerhafte Verhalten der Ermittler sei der Leichengeruch durch das ganze Haus gezogen, so die Klägerin - mit der Folge, dass sie das Haus umfassend renovieren ließ.

Eigentümerin fordert Schadensersatz

Vom Land fordert die Eigentümerin nun 26.000 Euro Schadensersatz. In der mündlichen Verhandlung vor der ersten Zivilkammer machten die Richter der Klägerin am Mittwoch allerdings deutlich, dass bei einem Großteil der Klage keine Aussicht auf Erfolg bestehe.

Eine Sanierungsfirma wurde nach dem Fund der Leiche mit den Renovierungsarbeiten beauftragt. Gefordert werden in der Klage unter anderem 4200 Euro für die Sanierung des Kellerbereichs, in dem die Leiche lag. Diese Kosten können jedoch nach Meinung der Richter nicht geltend gemacht werden, da die Arbeiten der Polizei dort nötig gewesen seien, um an die Leiche heranzukommen.

Auch ein weiterer Teilbetrag von knapp 10.000 Euro für die Entrümpelung des Hauses sei nicht nachvollziehbar. Die Klägerin habe weder genau aufgelistet, was entsorgt wurde, noch belegt, warum die Möbel ihres Mieters komplett unbrauchbar gewesen sein sollen. Zu klären bleibt in den Augen der Zivilrichter daher die Frage, ob das Land die Kosten für eine chemische Reinigung der Räume in Höhe von etwa 2400 Euro übernehmen muss.

Hätten die Ermittler eine Schutzwand errichten müssen?

Einen Vergleichsvorschlag der Kammer, der vorsah, dass das Land rund 2500 Euro bezahlt, lehnte die Klägerin ab. Daraufhin hat das Gericht am Mittwoch beschlossen, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Zu klären ist, ob die Bergung der Leiche ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Der Gutachter soll vor allem die Frage beantworten, ob die Polizisten sämtliche Türen im Inneren des Hauses während der Arbeiten im Keller hätten schließen müssen. Zudem soll geklärt werden, ob und wann die Tür zum Keller wieder hätte eingehängt werden müssen und ob man sie möglicherweise sogar hätte abdichten müssen. Fraglich ist auch, ob die Ermittler um den Betonsockel herum eine Schutzwand hätten errichten müssen - und ob solche Maßnahmen die Ausbreitung des Leichengeruchs überhaupt verhindern können.

Einen Gutachter hoffen die Richter bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Wiesbaden zu finden. Der dortige Fachbereich Kriminalpolizei soll nun einen Sachverständigen vorschlagen.

Der Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht wird sich nun auf jeden Fall bis ins kommende Jahr hinziehen.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 89/15

Der Fall Sigrid Paulus bei Maischberger

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