Am Weilberg Oberverwaltungsgericht verbietet Sendeanlage im Naturschutzgebiet

HEISTERBACHERROTT · Der von der Deutschen Funkturm GmbH geplante Funkmast am Weilberg bei Heisterbacherrott ist unzulässig. Das hat gestern der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster entschieden.

Die Deutsche Funkturm GmbH, in der die Deutsche Telekom ihre Aktivitäten rund um Funkstandorte gebündelt hat, war bereits im Februar 2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln im Rechtsstreit mit dem Rhein-Sieg-Kreis unterlegen. Das VG hatte die Klage abgewiesen.

Die hiergegen gerichtete Berufung blieb ohne Erfolg. Die Untere Landschaftsbehörde im Kreis hatte im April 2008 eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung abgelehnt und argumentiert, dass die Ackerfläche, auf der der 45 Meter hohe Mast errichtet werden sollte, eine Pufferzone zwischen Siebengebirge und der Bebauung in Heisterbacherrott darstellen würde.

Aus Sicht der Deutschen Funkturm GmbH erfüllt der Standort hingegen optimal die funktechnischen Anforderungen. Der Anbieter möchte auf diesem Wege den Mobilfunkempfang verbessern sowie die UMTS-Übertragungstechnik einführen. Der Richter führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus, dass überwiegende Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung nicht erforderten.

Auch wenn an der Erbringung der Dienstleistung "Mobilfunk" grundsätzlich ein öffentliches Interesse bestehe, sei dieses im konkreten Fall nicht so gewichtig, dass ihm der Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden.

Geschützt würden auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Siebengebirges. Diese Schutzzwecke würden durch das Vorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte. "Wir sind froh, dass das OVG unseren Beschluss bestätigt hat", sagte Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz.

Er hatte bereits im Vorfeld betont, dass ein Funkmast am Weilberg "für das Landschaftsbild eine Katastrophe" wäre. Bei der Suche nach verträglichen Alternativen werde der Kreis die Funkturm GmbH weiter unterstützen. Freude hat der Richterspruch auch bei der Bürgerinitiative (BI) "Risiko Mobilfunk" ausgelöst. "Das Urteil ist wegweisend, absolut genial und ein großer Erfolg für das Engagement der Bürger im Dorf", sagte ihr Sprecher Frank Mehlis.

Die Stadt Königswinter hat ein Mobilfunkkonzept in Auftrag gegeben, das von der BI mitfinanziert und begleitet wird. Mitarbeiter eines Fachinstituts und Mitglieder der Initiative nehmen Messungen vor, um geeignete und verträgliche Standorte zu finden.

Erste Messungen haben laut Mehlis bereits stattgefunden. Sie müssten noch ausgewertet werden. Ein möglicher Standort sei der Oelberg. Die Probleme im Bereich des Klosters Heisterbach und im Heisterbacher Tal könnten eventuell mit Signalverstärkern (Repeatern) gelöst werden.

Aktenzeichen: 8 A 104/10

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