Kommentar Noch mal hingucken

Über den Sinn einer Innenbereichssatzung muss man nicht diskutieren. Einer ausufernden Bebauung Einhalt zu gebieten, ist Aufgabe einer Verwaltung. Im Rathaus hat man damit nur eine Pflicht erfüllt.

Warum hat in der Behörde jedoch niemand daran gedacht, die für die Hauseigentümer unter Umständen so folgenschwere Satzung nicht offensiver zu kommunizieren? Das Örtchen Hartenberg zählte am 1. Januar 2014 ganze 61 Haushalte und 103 Einwohner. Das wäre also problemlos möglich gewesen.

Auch wenn das Gesetz lediglich eine öffentliche Bekanntmachung in der Tageszeitung und im Internet vorschreibt, darf man soviel Entgegenkommen schon erwarten. Besonders in einer Behörde, die sich vor Jahren selbst in Servicebereiche eingeteilt und auf dem Weg zum Dienstleister gemacht hat.

In den vergangenen Jahren hat sich unter neuer Führung auch schon vieles verbessert. Gerade deshalb sollte man hier jetzt noch einmal genau hinschauen und den Einzelfall betrachten. Wenn auf einem fast 1000 Quadratmetern großen Grundstück nicht einmal eine Schaukel oder ein Klettergerüst aufgestellt werden dürfen, ist die Satzung sicher alles andere als bürgerfreundlich. Man könnte sogar sagen, sie ist lebensfremd. Und das will sich sicher niemand im Rathaus vorwerfen lassen.

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