Erster Beigeordneter übernimmt Neuer Vorgesetzter für Dezernentin

KÖNIGSWINTER · Bürgermeister Peter Wirtz und Dezernentin Heike Jüngling haben offiziell in der Politik bekannt gegeben, dass sie ein Paar sind. Daraus haben sich Veränderungen in der Königswinterer Stadtverwaltung ergeben.

 Wechsel: Nicht mehr Peter Wirtz (r.) sondern der Erste Beigeordnete ist der Vorgesetzte von Dezernentin Heike Jüngling.

Wechsel: Nicht mehr Peter Wirtz (r.) sondern der Erste Beigeordnete ist der Vorgesetzte von Dezernentin Heike Jüngling.

Foto: Homann

Peter Wirtz ist nicht mehr der Vorgesetzte von Jüngling. Diese Aufgabe hat der Erste Beigeordnete Ashok Sridharan übernommen. Wenn das Paar heiraten sollte, kann Jüngling nicht mehr

Erste Beigeordnete in Königswinter werden - jedenfalls nicht, so lange Peter Wirtz Bürgermeister ist. Beide wollten sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern.

Bernd Carl, der zuständige Dezernent der Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis, ist offiziell bislang mit dem Fall noch nicht befasst worden. Allerdings kann er Grundsätzliches zu Beziehungen von Mitarbeitern in einer Verwaltung sagen. Demnach stellt eine Angehörigen-Beziehung (Ehefrau oder Verwandte) zwischen Bürgermeister und Dezernentin grundsätzlich kein Problem dar. Die Dezernentin gelte im Gegensatz zur Beigeordneten als normale Mitarbeiterin der Verwaltung. Eine Ausnahme sei die Vorgesetztenrolle, auch wenn dies nicht festgeschrieben sei. Bestes Beispiel - er selbst: "Meine Frau ist Mitarbeiterin in meinem Dezernat. Ich vermeide es tunlichst, hier die Verantwortung des Vorgesetzten zu übernehmen."

In seinem Fall sei das einfach, weil er mit Landrat Sebastian Schuster selber einen Vorgesetzten hat. In Königswinter gebe es ja noch den Ersten Beigeordneten Ashok Sridharan, um diese Funktion zu übernehmen - was ja auch so geschieht. Das Problem: Sridharan will Bonner Oberbürgermeister werden und würde im Falle seiner Wahl die Königswinterer Stadtverwaltung verlassen. Jüngling, die als ausgesprochen kompetente Verwaltungsexpertin gilt und zudem Volljuristin ist, wurde hinter vorgehaltener Hand in Königswinter lange Zeit als seine Nachfolgerin gehandelt.

Das geht jedoch laut Carl nur dann, wenn der Bürgermeister seinen Platz räumt. Wenn der Bürgermeister bleibe, könne Jüngling, so die mit Wirtz verheiratet wäre, nicht Beigeordnete werden. Das sieht die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung so vor. Diese Regelung, so Carl, resultiere aus der besonderen Rolle, die eine Beigeordnete als Wahlbeamtin für acht Jahre habe.

NRW-Gemeindeordnung

In der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es im Paragraf 72: "Gründe der Ausschließung vom Amt: Der Bürgermeister und die Beigeordneten dürfen untereinander nicht Angehörige sein."

In einer Umfrage 2013 gaben elf Prozent der Befragten an, dass sie ihren Partner am Arbeitsplatz oder bei der Arbeit kennengelernt haben.

Auch bei anderen Behörden und auch in vielen Unternehmen wird es vermieden, dass der Vorgesetzte auch gleichzeitig der Ehepartner ist. Jedoch gibt es dazu keine gesetzlichen Regelungen.

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