Vereinbarung in Königswinter Neue Richtlinien beim Kinderschutz

KÖNIGSWINTER · Die Stadt macht Nägel mit Köpfen: Künftig sollen nur Vereine und Verbände gefördert werden, deren Betreuer im Kinder- und Jugendbereich nachgewiesen haben, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind.

 Die Ferienfreizeit im Haus der Jugend gehört zu den beliebten Angeboten in der Stadt.

Die Ferienfreizeit im Haus der Jugend gehört zu den beliebten Angeboten in der Stadt.

Foto: FRANK HOMANN

Und so läuft es: Die Vereine müssen in einer Vereinbarung mit der Stadt versichern, dass sie in der Jugendarbeit keine Personen über 14 Jahren beschäftigen, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt sind. Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, die Förderrichtlinien entsprechend zu ändern.

Den endgültigen Beschluss muss am 9. Februar der Stadtrat fassen. Das Jugendamt hatte am 27. Oktober alle freien Träger, Vereine und Verbände, die durch ehrenamtliches Engagement Kinder und Jugendliche betreuen, zu einem Informationsabend eingeladen. Dort erhielten die Vorsitzenden auch ein Formular mit einer schriftlichen Vereinbarung, die nach Möglichkeit bis Dezember unterschrieben werden sollte. Den Nachweis, dass sie nicht vorbestraft sind, können Trainer oder Übungsleiter durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses beim Vorsitzenden erbringen.

Bei Kitas, Offenen Ganztagsschulen, Schulen oder Jugendfreizeitstätten ist die Vereinbarung zwingend erforderlich. Bei Vereinen oder vergleichbaren Trägern wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehr, den Pfadfindern oder der Kirchengemeinde ist sie nach einer Empfehlung des Landesjugendamtes ebenfalls erforderlich, wenn diese öffentliche Zuschüsse empfangen. Bereits bei der Veranstaltung im Oktober wurde angekündigt, dass dies in den städtischen Förderrichtlinien verankert werden solle. Jetzt ist es soweit. Die Königswinterer Kommunalpolitik soll die Förderrichtlinien (siehe Kasten) ändern. Sie sollen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Noch bis heute, 31. Januar, können die Vereine Anträge für die Förderung von Bildungsmaßnahmen, Ferienfreizeiten und Feriennaherholungen stellen. Wie in den vergangenen Jahren stehen dafür 42 400 Euro im Haushalt zur Verfügung. 80 Prozent des Geldes sind für Ferienmaßnahmen, 15 Prozent für Bildungsmaßnahmen und fünf Prozent für Jugendpflegematerial vorgesehen. Für Vereine, die die Kinderschutz-Vereinbarung bisher noch nicht unterzeichnet haben, ist der Zug allerdings noch nicht abgefahren, wie Hans-Peter Giesen, Geschäftsbereichsleiter Jugend, Sport und Jugend, betont. "Wenn diese Vereine einen Förderantrag stellen, werden sie in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass Bestandteil der Bewilligung die Kooperationsvereinbarung ist und sie noch bis zum 14. April Zeit haben, diese beizubringen", so Giesen. Alternativ kann die Kooperationsvereinbarung auch direkt unterzeichnet werden.

Dann muss das Führungszeugnis innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden. Der Rücklauf von den rund 70 angeschriebenen freien Trägern sei gut, sagt Giesen, auch wenn er die Zahl derer, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, nicht nennen möchte. "Ich habe mit mehr Gegenwind gerechnet", sagt er - nicht zuletzt nach den Erfahrungen, die andere Kommunen mit dem Thema gemacht haben. Giesen kann nachvollziehen, dass sich mancher Vereinsvorsitzende schwer tut, Trainer, die jahrzehntelange Verdienste in der Jugendarbeit erworben haben, nach ihrem Führungszeugnis zu fragen. "Das ist sicher eine sehr empfindliche Stelle."

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