Kanal-Tüv Nachweispflicht entfällt

KÖNIGSWINTER · Nach jahrelanger Diskussion hat der städtische Betriebsausschuss dem Entwurf der geänderten Entwässerungssatzung einstimmig zugestimmt.

Den endgültigen Beschluss muss der Stadtrat am 30. September fassen. Im neuen Entwurf wurde die Nachweispflicht für Grundstückseigentümer gestrichen. Ursprünglich sollten die Bürger durch Satzung verpflichtet werden, dem Abwasserwerk das Ergebnis der Funktionsprüfung vorzulegen.

Auch der Passus über die Bußgeldvorschrift wurde gestrichen. "Die Entscheidung ist vernünftig im Sinne der Bürger", sagte der Ausschussvorsitzende Gunnar Behrendt gestern dem General-Anzeiger. Nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW vom Oktober 2013 sind außerhalb von Wasserschutzgebieten nur industrielle und gewerbliche Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 gehalten, die Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Von der Prüfpflicht betroffen sind in Königswinter rund 220 Gewerbebetriebe. Innerhalb von Wasserschutzgebieten müssen industrielle und gewerbliche Betriebe die Dichtheit bis zum 31. Dezember 2015 nachweisen. Alle anderen Wasserleitungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2020 zu prüfen. Zurzeit sind private Grundstückseigentümer in Königswinter davon nicht betroffen. Allerdings hat der Wasserbeschaffungsverband Thomasberg bereits vor vielen Jahren die Neuausweisung eines vier mal sieben Kilometer großen Wasserschutzgebietes beantragt, das die Ortschaften Heisterbacherrott, Thomasberg und Ittenbach umfasst.

Mit der Eröffnung des Verfahrens ist 2015 zu rechnen. 2017 könnte dann die Ausweisung erfolgen. Dann hätten die Eigentümer sieben Jahre, also bis 2024, Zeit, die Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Einen Nachweis darüber müssen sie allerdings nicht erbringen.

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