Prozess in Bonn Messerattacke vor Königswinterer Moschee beschäftigt Gericht

KÖNIGSWINTER/BONN · Eine Messerstecherei vor der Moschee in Königswinter beschäftigt seit Montag die Richter der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 32 Jahre alter Türke aus Königswinter, dem die Staatsanwaltschaft einen versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung zur Last legt.

Am ersten Verhandlungstag hat der Angeklagte gestanden, mit einem Küchenmesser auf einen 21-Jährigen losgegangen zu sein. Bei der Attacke am Abend des 25. Oktober 2011 war das Opfer an der Schulter verletzt worden. Das Messer war laut Anklage zweieinhalb Zentimeter tief eingedrungen. Dem Messerangriff vorausgegangen war offenbar ein Streit Monate zuvor. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte den jungen Mann auf eine Kette mit kurdischem Symbol angesprochen und ihm gesagt, dass "so eine Sache" in einer Moschee nichts zu suchen habe.

Am Tattag hat der Angeklagte den Kurden im Café der Moschee "zur Rede stellen" wollen, da es in der Türkei bei Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden Tote gegeben habe. Zunächst soll der 32-Jährige den Kontrahenten ins Gesicht geschlagen haben. Als der 21-Jährige mit Beleidigungen geantwortet habe, scheint die Situation eskaliert zu sein. Aus der Küche soll er ein Brotmesser geholt und vor dem Gebäude auf den Lageristen losgestürmt sein. Der 21-Jährige war sich im Zeugenstand sicher: "Er hatte vor, mich zu töten." Wenn er sich nicht umgedreht hätte, hätte der Angreifer ihm seiner Meinung nach von vorne in die Brust gestochen.

Zunächst war lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Doch die Angaben des Beschuldigten bei der Polizei und beim psychiatrischen Gutachter hatten nun zum Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes und dem Gang in die Untersuchungshaft geführt. So hatte der 32-Jährige unter anderem angegeben, dass die Beleidigungen so ehrverletzend gewesen seien, dass "so jemand den Tod verdient" hätte.

Wenn er die Chance gehabt hätte, "hätte ich ihn umgebracht". Nun behauptete der Angeklagte, dass er dies nach der Tat aufgrund seines weiterhin bestehenden Hasses auf den 21-Jährigen so gesagt habe. Im Moment des Vorfalls habe er hingegen "gar nicht nachgedacht". "Umgebracht hätte ich ihn wahrscheinlich nicht."

Im Gefängnis ist der Angeklagte laut Anstaltsleitung "mehrfach negativ aufgefallen". Bei ihm seien "radikal-islamische Tendenzen klar zu erkennen". Der Staatsschutz sei informiert worden, da der 32-Jährige auch Zeitungsausschnitte der Demonstration in Bonn gegen Pro NRW im Mai in seiner Zelle aufgehängt habe. Über den Salafisten, der zwei Polizisten mit einem Messer schwer verletzt hatte, soll er gesagt haben: "Ich finde es richtig, dass endlich mal jemand reagiert." Der Prozess wird fortgesetzt.

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