Neuer Verteilungsschlüssel Kleine Fraktionen sollen mehr Geld bekommen

KÖNIGSWINTER · Eine gerechtere Verteilung bei den Zuwendungen für die Fraktionen im Stadtrat soll ab dem 1. April gelten. Die kleinen Fraktionen sollen dabei im Verhältnis zu den großen etwas mehr Geld bekommen. In einer Vorlage für die Sitzungen des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am 26. Januar und den Rat am 9. Februar schlägt die Verwaltung zwei alternative Modelle vor.

 Die CDU-Fraktion mit Josef Griese (l.) und Roman Limbach an der Spitze erhält künftig etwas weniger Geld.

Die CDU-Fraktion mit Josef Griese (l.) und Roman Limbach an der Spitze erhält künftig etwas weniger Geld.

Foto: Frank Homann

515.000 Euro kosten die Kommunalpolitiker in diesem Jahr die Bürger. Als ordentliche Aufwendungen für die politischen Gremien steht dieser Betrag im Haushaltsplan 2015. Den größten Anteil machen die Entschädigungen und Reisekosten für Rats- und Fraktionsmitglieder aus. 290.000 Euro schlagen hier zu Buche.

Jedes der 52 Ratsmitglieder erhält monatlich 263,90 Euro als Aufwandsentschädigung. Die Fraktionschefs der CDU, SPD und Königswinterer Wählerinitiative (Köwi) erhalten den dreifachen Satz, die der Grünen, FDP und Linken den zweifachen. Dazu kommen die Aufwandsentschädigungen für die drei stellvertretenden Bürgermeister in Höhe von 22 500 Euro. Die Miete der Fraktionsgeschäftsräume macht noch einmal 34.000 Euro aus. Weitere Posten sind die übrigen Geschäftsaufwendungen in Höhe von 5500 Euro sowie Unfallversicherungen in Höhe von 1150 Euro.

Eine Änderung des Verteilungsschlüssels soll es nach dem Vorschlag der Verwaltung nun bei den Fraktionszuwendungen geben, die 101 000 Euro ausmachen. Das Geld erhalten die Fraktionen für ihre sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Verwaltung beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012. Danach ist eine rein proportionale Verteilung nach der Fraktionsstärke bei unterschiedlich großen Fraktionen nicht rechtmäßig. Der Verteilungsmaßstab müsse sich an den für die Geschäftsführung entstehenden sächlichen und personellen Aufwendungen orientieren. Das Gericht geht davon aus, dass eine rein proportionale Verteilung nach Fraktionsgröße den fixen Aufwand nicht berücksichtigt, der allen Fraktionen unabhängig von ihrer Größe entsteht.

So ist es auch in Königswinter, wie die Verwaltung feststellt. Ein Teil des Aufwandes richte sich nach der Größe der Fraktionen, ein anderer Teil sei davon jedoch unabhängig. Dazu zählen beispielsweise die Miete für die Fraktionsräume, die Grundgebühr beim Telefon sowie die Kosten für die Unfallversicherung. Nicht berücksichtigt sei jedoch auch der Arbeitsaufwand, der bei allen Fraktionen unabhängig von ihrer Größe gleich sei. Deshalb schlägt die Verwaltung zwei Alternativen zur bisher geltenden Pro-Kopf-Verteilung vor. Bei Modell 1 gibt es einen Sockelbetrag in Höhe von 20 Prozent des Haushaltsansatzes. Die übrigen 80 Prozent richten sich nach der Pro-Kopf-Verteilung. Bei Modell 2 nimmt die Pro-Kopf-Pauschale mit der Zahl der Ratsmitglieder ab.

In beiden Fällen erhält die CDU mit ihren 20 Ratsmitgliedern bei den Fraktionszuwendungen nur noch rund 34.000 Euro statt bisher knapp 39.000 Euro. Profiteure sind hingegen die FDP, die Grünen und die Linke, die beispielsweise statt bisher 3884 Euro künftig entweder 6474 oder 5600 Euro bekäme.

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