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Drachenfels
Klage gegen den Glaskubus erfolgreich
ga
Königswinter. Die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Glasbau auf dem Drachenfels ist erfolgreich. Das teilte das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Die Begründung des Gerichts: Es gebe Glas, dass besser verhindere, dass Vögel gegen die Fassade prallen, als das bereits eingebaute.
Der Glaskubus auf dem Drachenfels bleibt in der Diskussion. Foto: Frank Homann
"Die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade des Glaskubus auf dem Drachenfels ist rechtswidrig", erklärte das Kölner Verwaltungsgericht. In der Begründung des Gerichts heißt es, es gebe Vogelschutzglas, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeide als das bereits eingebaute Glas. So könnten etwa Glastypen mit sichtbaren Markierungen einen Vogelschlag in mehr als 90 Prozent der Fälle verhindern, befand das Gericht.
Der Rhein-Sieg-Kreis als Landschaftsbehörde hatte die Bauherrin, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter, im Jahr 2011 von dem naturschutzrechtlichen Verbot befreit, Veränderungen des umliegenden Naturschutzgebietes herbeizuführen.
Gegen diese erteilte Befreiung klagte der BUND im August 2011, da er befürchtete, dass das verwendete Glas nicht geeignet sei, Vogelschlag zu vermeiden - erfolgreich, wie sich jetzt herausstellte.
Artikel vom 07.08.2012
Rhein-Sieg-Kreis
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