Einsatz von niederländischer Gülle Jüngste Vorfälle in Königswinter Thema im Landtag

SIEBENGEBIRGE · Nach Beschwerden aus der Bevölkerung über die massive Ausbringung niederländischer Gülle im Siebengebirge hatte der Königswinterer FDP-Landtagsabgeordnete und Landtagsvizepräsident Gerhard Papke eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Papke wollte wissen, was getan werde, um Verstöße gegen die geltende Gülleverordnung konsequenter einzudämmen.

 Ende Oktober hatte ein Traktor die Ladung des niederländischen Tanklasters (rechts) auf einem Feld verteilt.

Ende Oktober hatte ein Traktor die Ladung des niederländischen Tanklasters (rechts) auf einem Feld verteilt.

Foto: privat

NRW-Umweltminister Johannes Remmel teilte nun mit, dass genau dies auch Ziel der Landesregierung sei. Grundsätzlich, so Remmel, seien "Wirtschaftsdünger wertvolle Düngemittel, die im Rahmen von geschlossenen Nährstoffkreisläufen sinnvoll an Stelle von Mineraldüngern eingesetzt werden können".

Zugleich berge eine "nicht ordnungsgemäße Anwendung ein hohes Risiko an Umweltbelastungen durch Nährstoffausträge in die Luft, den Boden oder Grund- und Oberflächenwasser". Remmel macht klar: Diese Risiken "resultieren aus Fehlern bei der Anwendung und haben nichts mit der Herkunft der Düngemittel zu tun". Die Düngeverordnung sei unabhängig von der Herkunft der Düngemittel zu überwachen und Verstöße zu ahnden.

Derzeit fielen in NRW zwischen 28 und 29 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger pro Jahr an; diese deckten mehr als ein Drittel des Bedarfs. Dem hätten 2010 Importe von 725.000 Tonnen gegenüber gestanden, 2011 wesentlich weniger. Von November 2010 bis Mitte 2011 habe die Anforderung gegolten, dass nach NRW importierte Wirtschaftsdünger einem "tierseuchenrechtlichen Genehmigungsvorbehalt" unterlegen hätten. Trotz "nachdrücklicher Appelle aus NRW" habe die Bundesregierung zugelassen, dass dieser Vorbehalt gefallen sei: Nach einer EU-Verordnung gelte so genannte hygienisierte Gülle nun als "verarbeitetes Produkt". Remmel: "Der überwiegende Teil der grenzüberschreitend verbrachten Wirtschaftsdünger ist somit ohne Genehmigung (...) frei handelbar."

Bis Mitte November seien in NRW aufgrund von Anzeigen 273 Verfahren abgeschlossen worden; 35 seien noch offen. Zugleich habe die Landesregierung die Kontroll- und Vollzugsinstrumente verbessert, etwa durch Aufbau einer Datenbank und die Landesverordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdüngern. Remmel: "Damit werden Meldepflichten für alle Abgeber von Wirtschaftsdüngern eingeführt. Mit diesen Daten wird die Kontrolle der Nährstoffvergleiche wesentlich effektiver."

Zudem solle das Personal "bei der für die Kontrolle der Düngeverordnung" aufgestockt werden; die "niederländischen Kontrolldaten stehen den nordrhein-westfälischen Behörden ab jetzt zur Verfügung und werden im Rahmen der Kontrolle der Düngeverordnung genutzt". Zur Frage, wie die Landesregierung den Vorschlag eines "rechtlich verbindlichen und mit den Niederlanden korrespondierenden" Ausbringungsverbotes ab 1. Oktober bewerte, schreibt Remmel: NRW habe sich stets für "deutliche Verschärfung" der Sperrfristen ausgesprochen. Der Vorschlag werde unterstützt.

Papke: "Die Antwort von Umweltminister Remmel lässt erkennen, dass die Vorfälle in Königswinter die Sensibilität der Landesregierung für das Thema Gülle-Einsatz deutlich geschärft haben. Auch wenn es prinzipiell im Europäischen Binnenmarkt keine Handhabe gibt, den Einsatz niederländischer Gülle in Nordrhein-Westfalen zu verhindern, so müssen derartige Transporte umso genauer registriert und kontrolliert werden."

Er erwarte von der Landesregierung und den zuständigen Behörden, dass dies auch im Siebengebirge und im ganzen Rhein-Sieg-Kreis gewährleistet werde: "Jede Gefahr für Trinkwasser und Umwelt durch den übermäßigen und unzulässigen Einsatz von Gülle muss ausgeschlossen werden. Zudem wäre es zu begrüßen, wenn die Ausbringung von Gülle jahreszeitlich weiter begrenzt würde, wie es derzeit diskutiert wird."

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