Neuer Erlass des Familienministeriums In Königswinter werden Plätze für Dreijährige knapp

KÖNIGSWINTER · Kurios, aber wahr: Ein Kindergartenplatz für einen Zweijährigen ist in manchen Kitas in Königswinter leichter zu bekommen als ein Platz für ein dreijähriges Kind.

In einer Vorlage für den Jugendhilfeausschuss, der am Donnerstag, 5. Februar tagt, weist die Stadtverwaltung auf die Folge eines Erlasses des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hin, nach dem in der Gruppenform I (20 Kinder) zwingend sechs Kinder unter drei Jahren aufzunehmen sind. Dabei sieht das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) lediglich eine Belegung mit vier bis sechs U 3-Kindern vor.

Die Folge ist, so die Verwaltung, dass "in Jahren mit einer geringen Zahl von schulpflichtigen Kindern oft keine über dreijährigen Kinder mehr aufgenommen werden können". Erst im Dezember hatten die Leiterin der Kita "Sandkasten", Kirsten Kirchberg, in Sandscheid und eine betroffene Mutter eine von mehreren Königswinterer Kitas mit unterzeichnete Petition an den zuständigen Ausschuss des Landtages übergeben.

Das Petitum: Eine Entschärfung der aktuellen Regelung, nach der keine U 3-Plätze mit Kindern über drei Jahren belegt werden dürfen. In Königswinter wird dem Problem zurzeit in mehreren Fällen durch eine Überbelegung der Kitas begegnet.

Der CJD-Kindergarten in Rauschendorf hat für das laufende Kindergartenjahr in seinen beiden Gruppen der Gruppenform I gleich 49 Kinder aufgenommen, obwohl er nur 40 Kinder hätte aufnehmen müssen. Das erforderliche zusätzliche Personal wird von der Stadt refinanziert. "Für das kommende Kindergartenjahr nehmen wir sogar 50 Kinder auf. Unter ihnen sind allerdings nur zehn neue. 40 Kinder haben wir ablehnen müssen", sagt Leiterin Bernadette Griese. In Rauschendorf habe ein Kind, das die Eltern nicht mit zwei Jahren anmelden, mit drei Jahren praktisch keine Chance mehr, aufgenommen zu werden.

Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres sowie unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Vollendung des vierten Lebensmonats einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Kinder unter zwei Jahren sollen nach einem Beschluss des Königswinterer Jugendhilfeausschusses vorrangig in Kindertagespflege betreut werden.

In ihrer Vorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass im laufenden Kindergartenjahr für alle dem Jugendamt bekannten Betreuungsanfragen Kita-Plätze oder Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden konnten. Auch im kommenden Kindergartenjahr gibt es weniger Kinder als Kita-Plätze. Doch die Statistik täuscht über Engpässe durch die bevorzugte Behandlung der unter Dreijährigen hinweg. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen Berg und Tal: Während im Talbereich 14 Plätze für Ü3-Kinder fehlen, gibt es im Bergbereich 56 Plätze mehr als Kinder.

Die Statistik der Stadt spricht Bände: Von 61,5 Gruppen in den Kitas im Stadtgebiet gehören 41,5 der Gruppenform I und nur noch 18 Kinder der Gruppenform III an. Dort werden ausschließlich Kinder über drei Jahren betreut. Was früher Regelkindergarten hieß, ist durch das geänderte Wahlverhalten der Eltern bei der Betreuung inzwischen die Ausnahme.

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