Pläne des Jugendamts Führungszeugnis für Trainer

KÖNIGSWINTER · Trainer oder Übungsleiter, die zum Beispiel eine Jugendfußballmannschaft trainieren, sollen dies künftig in Königswinter nur noch dürfen, wenn sie ihrem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

 Die Freude am Sport soll für die Kinder im Vordergrund stehen. Auch das soll Ziel der Vereinbarung sein.

Die Freude am Sport soll für die Kinder im Vordergrund stehen. Auch das soll Ziel der Vereinbarung sein.

Foto: ARCHIVFOTO: FRANK HOMANN

Dies sieht eine Vereinbarung vor, die die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den freien Trägern der Jugendhilfe abschließen möchte. Darin sollen die Vereine versichern, dass die betroffenen Personen nicht zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft sind. Und als Nachweis soll das erweiterte Führungszeugnis dienen.

Über seine Pläne unterrichtete das Jugendamt am Montagabend bei der Informationsveranstaltung "Kinder- und Jugendschutz" in Oberpleis die Vereine. Was für den Fußballtrainer gilt, soll auch für jeden anderen Übungsleiter ab

14 Jahren im Verein oder Verband, als Gruppenleiter in der Kirchengemeinde, bei der Jugendfeuerwehr oder bei den Pfadfindern zutreffen.

Kitas, Offene Ganztagsschulen, Jugendfreizeitstätten und Schulen wurden schon vorher informiert. Bei ihnen ist die Vereinbarung zwingend erforderlich. Bei den Vereinen und vergleichbaren Trägern ist sie nach einer Empfehlung des Landesjugendamtes ebenfalls erforderlich, wenn diese öffentliche Zuschüsse empfangen. Dies soll spätestens im kommenden Jahr auch in den Förderrichtlinien der Stadt verankert werden, wenn die Kommunalpolitik dem zustimmt.

Erhalten Vereine keine Förderung, ist die Vereinbarung für die Stadt dennoch "sinnvoll und wünschenswert". Das Gleiche gelte für die Träger von Jugendarbeit außerhalb der Jugendhilfe. Dazu zählen etwa die Volkshochschule Siebengebirge, die Musikschule oder auch der Karnevalsverein. Auch hier sei eine Vereinbarung sinnvoll und wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich.

"Unser Ansporn ist es, im Sinne eines möglichst guten Kinder- und Jugendschutzes mit möglichst vielen von Ihnen zum Abschluss einer Vereinbarung zu kommen", sagte die städtische Projektkoordinatorin Ute Berledt-Dörr. Es sei erwiesen, dass potenzielle Täter solche Zugänge zu Kindern und Jugendlichen suchen würden.

Einige Vereinsvertreter zeigten sich jedoch skeptisch. Mit der Vereinbarung gehe die Stadt über die gesetzliche Regelung hinaus, sagte Hans Freiherr, 2. Vorsitzender der HSG Siebengebirge-Thomasberg. "Wir wollen ein Klima schaffen, in dem sich die Kinder wohlfühlen. Was hilft mir da ein Führungszeugnis? Da guckt mich der Übungsleiter erst mal komisch an", meinte er. Britta Völkner vom Stadtverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugendverbände befürchtet viel Arbeit für die Vereine und sähe lieber eine Schulung für die Mitarbeiter.

Dem widersprach Gabi Burmann vom Verein "Bausteine für das Leben". "Wir haben das Führungszeugnis von unseren Mitarbeitern bereits eingefordert. Von mehr als 100 Personen haben dem alle bis auf eine zugestimmt." "Wir haben die Beratungspflicht. Die Verantwortung kann Ihnen ohnehin niemand abnehmen", meinte Geschäftsbereichsleiter Hans-Peter Giesen. Und Stefan Schmied vom Jugendamt wies auf den positiven Effekt hin, wenn die Vereine mitmachen. "Durch das Qualitätsmerkmal an der Eingangstür werden potenzielle Täter vielleicht abgeschreckt."

Erweitertes Führungszeugnis

Mit dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes wurde ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen. Das erweiterte Zeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind. Das gebührenpflichtige Zeugnis kann bei der Meldebehörde beantragt werden und kostet 13 Euro. Bei ehrenamtlich Tätigen ist es kostenlos. Es muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden.

Vereinbarung zum Schutz von Kindern

Nach Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Paragraf 72a des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch) sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, in diesem Fall das Königswinterer Jugendamt, verpflichtet, mit den freien Trägern der Jugendhilfe wie Vereinen oder Kirchengemeinden Vereinbarungen abzuschließen. Diese sollen gewährleisten, dass in der offenen Kinder- und Jugendarbeit weder hauptamtlich, noch neben- und ehrenamtlich Tätige ab 14 Jahren, bei denen einschlägige Vorstrafen vorliegen, in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Der Personenkreis wurde dabei gegenüber früher auch auf die neben- und ehrenamtlichen Kräfte erweitert.

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