Birken in Eudenbach und Ittenbach Förster verkaufen Maibäume

SIEBENGEBIRGE · Die Nacht zum 1. Mai naht - und damit wächst die Nachfrage an Maibäumen. Da hilft das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft weiter: Es gibt wieder zwei Verkaufsstellen für Birken im Forstrevier Siebengebirge. In Eudenbach und in Ittenbach werden bereits gefällte Bäume zu Preisen ab zehn Euro angeboten. Das teilt Forstbetriebsleiter Stephan Schütte mit.

 Maibäume sind im Siebengebirge an den Verkaufsstellen in Eudenbach und Ittenbach zum Preis ab zehn Euro erhältlich.

Maibäume sind im Siebengebirge an den Verkaufsstellen in Eudenbach und Ittenbach zum Preis ab zehn Euro erhältlich.

Foto: Frank Homann

Alljährlich am letzten Apriltag wiederholt sich das Ritual: Junge Leute machen sich auf, um einen Maibaum zu holen und ihn der oder dem Liebsten ans Haus zu stellen. Allzu oft aber vergreifen sie sich am Eigentum anderer, sägen Birken in Vorgärten und Alleen ab. Der Landesbetrieb Wald und Holz und andere Waldbesitzer beugen Diebstahl und Sachbeschädigung vor und bieten Möglichkeiten zum legalen Erwerb eines Maibaums an. Die Preise für diese Birken beginnen bei zehn Euro und sind, so Stephan Schütte, damit wesentlich günstiger als das Bußgeld, mit dem illegales Abholzen geahndet wird.

Zudem werden die Maibäume an den meisten Verkaufsstellen von Forstwirten geschlagen und müssen von den Käufern lediglich aus dem Wald geholt werden, was Flurschäden und Unfallgefahren mindert. Ausnahmsweise ist es meist auch gestattet, mit dem Fahrzeug in den Wald zu fahren, allerdings nur auf den ausgeschilderten Wegen.

Die Stadt Königswinter bittet die Bürger zudem darum, die Maibäume nicht an Straßenlaternen und Pfosten von Verkehrseinrichtungen zu befestigen, da deren Standsicherheit durch zusätzliche Lasten und aufkommenden Wind nicht gewährleistet werden kann. Damit keine Menschen gefährdet werden und keine Sachschäden auftreten, müssen Maibäume an Beleuchtungsmasten oder Straßenschildern durch den städtischen Baubetriebshof umgehend entfernt werden.

Für einen unfallfreien Transport der Bäume gibt die Polizei Tipps:

  • Die Bäume müssen gut befestigt werden und dürfen samt Fahrzeug nicht höher sein als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter.
  • Die Ladung darf vorne gar nicht und hinten höchstens drei Meter über das Fahrzeug hinausragen.
  • Wenn das äußerste Ende der Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss es mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein.
  • Kennzeichen und Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht verdeckt werden.
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