Kanal-Tüv Entscheidung über Dichtheitsprüfung vertagt

KÖNIGSWINTER · Es ist eine schier unendliche Geschichte: Der Stadtrat hat den Beschluss über eine neue Entwässerungssatzung vertagt. Der Ausgangspunkt: Das Land hat die Dichtheitsprüfung privater und gewerblicher Abwasserleitungen gefordert.

 Den Durchblick beim Thema Dichtheitsprüfung zu behalten, ist für viele Bürger nicht gerade einfach.

Den Durchblick beim Thema Dichtheitsprüfung zu behalten, ist für viele Bürger nicht gerade einfach.

Foto: Homann

Die Kommunalpolitiker waren aber einhellig der Meinung, dass sie beim Kanal-Tüv noch Informationsbedarf haben. Dabei geht es um die Frage, ob Grundstückseigentümer und Gewerbebetriebe künftig die Prüfung ihrer Abwasserleitungen der Stadt nachweisen müssen oder nicht.

Die Vertagung dürfte Jürgen Klute (Königswinterer Wählerinitiative) als persönlichen Erfolg verbuchen. Das Ratsmitglied, das dem künftigen Stadtrat nicht mehr angehören wird, hatte bereits im Vorfeld Kritik an der neuen Satzung der Stadt geübt. "Entgegen der Darstellung der Verwaltung erfolgt durch die beabsichtigte Änderung der Entwässerungssatzung keine bloße Anpassung an die Landesgesetzgebung, sondern eine Verschärfung der landesrechtlichen Regelung zur Durchsetzung des Kanal-Tüv in Königswinter", so Klute.

Nach dem Landeswassergesetz und der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW würden zwar Hauseigentümer im äußeren Bereich von Wasserschutzgebieten sowie Gewerbebetriebe formal zum Kanal-Tüv verpflichtet. Es müsse aber niemand die Durchführung der Prüfung nachweisen oder ein Bußgeld befürchten, falls er keine Nachweise vorlege.

Klute: "Es gibt in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser lediglich eine Kann-Vorschrift, nach der die Kommunen ihre Bürger mit einer eigenen Satzung zur Vorlage der Prüfnachweise verpflichten und bei Nicht-Vorlage ein Bußgeld verhängen können. Damit hat es die Landesregierung den Kommunen überlassen, ob sie die Prüfung der Grundleitungen bei ihren Bürgern durchsetzen wollen oder nicht." Andere Kommunen wie Düsseldorf, Mönchengladbach oder Münster hätten sich gegen eine solche Satzung entschieden.

Klutes Bedenken schreckten den Rat offensichtlich im letzten Moment auf. "Da kann ich heute nicht drüber entscheiden. Ich möchte von der Verwaltung ganz genau dargelegt haben, was wir tun müssen", sagte Roman Limbach (CDU). "Es gibt eine gewisse Verunsicherung über die Rechtslage. Aber es ist ja noch keine Milch vergossen", sagte SPD-Fraktionschef Jürgen Kusserow.

Nur der FDP-Fraktionsvorsitzende Dietmar Rüsch (FDP) als Vorsitzender des Betriebsausschusses, der dem Rat empfohlen hatte, die Satzung so zu beschließen, verteidigte den Beschluss. "Wir haben nur beschlossen, was das Gesetz vorsieht. Die einzige Ausnahme ist, dass zur Sicherheit der Verwaltung eine Prüfbescheinigung vorgelegt werden muss, während andere Kommunen das dem Grundstückseigentümer überlassen."

"Wir haben den Betriebsausschuss darauf hingewiesen, dass wir einen Vorschlag auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und einer Empfehlung der Bezirksregierung erarbeiten werden", sagte der technische Dezernent Theo Krämer. Die Dokumentation sei Pflicht.

"In Münster oder Düsseldorf muss sie aber nicht aktiv an die Behörden gegeben werden", räumte Krämer ein. Die Entwässerungssatzung macht nun in jedem Fall eine Runde durch den Betriebsausschuss. Dessen nächste Sitzung findet am 25. September statt. Es ist die konstituierende Sitzung nach der Kommunalwahl. Dann könnte im Rat der Satzungsbeschluss gefasst werden - ein halbes Jahr später.

Dichtheitsprüfung

Nach dem neuen Landeswassergesetz müssen in Wasserschutzgebieten Abwasserleitungen von Gewerbebetriebe, die bis zum 1. Januar 1990 verlegt wurden, bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt diese Pflicht bis zum 31. Dezember 2020. Die Firmen werden von der Stadt informiert. In den nächsten Jahren könnte die Dichtheitsprüfung auch auf viele private Grundstückseigentümer in der Stadt zukommen.

Der Wasserbeschaffungsverband Thomasberg hat die Neuausweisung eines Wasserschutzgebiets beantragt, das Teile von Ittenbach, Thomasberg, Heisterbacherrott und Oelinghoven einschließen würde. Wenn ein solches Gebiet neu ausgewiesen wird, muss die Dichtheitsprüfung innerhalb von sieben Jahren nachgeholt werden. Der WBV rechnet mit einer Ausweisung bis 2017, dann hätten die Eigentümer bis 2024 Zeit.

Gesetz und Satzung

In der Neufassung des Wassergesetzes Nordrhein-Westfalen heißt es in Paragraf 1: "Die Gemeinde kann zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung ... festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung vorzulegen ist." In der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen steht darüber hinaus in Paragraf 8: "Die Gemeinde kann durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung vorzulegen ist."

Im Entwurf der Königswinterer Entwässerungssatzung heißt es in Paragraf 15, Prüfpflichten für private Abwasserleitungen: "Diese Bescheinigung (über die Prüfung, d. Red.) nebst Anlagen hat der Grundstückseigentümer der Stadt unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit ggf. eine zeitnahe Hilfestellung zur Sanierung durch die Stadt erfolgen kann."

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