Info E-Scooter und ihr Verbot

Der E-Scooter ist eine Sonderform eines elektrischen Rollstuhls, der 6 km/h schnell ist und eine Reichweite von 20 bis 30 Kilometern hat. Grundlage des Verbotes ist eine Studie, die der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben hatte.

Das Forschungsinstitut STUVA kommt darin zu dem Ergebnis: Von E-Scootern gehe auch für andere Fahrgäste ein erhebliches Gefährdungspotential aus, da sie nicht ausreichend gesichert werden und bei einer Gefahrbremsung leicht kippen und rutschen könnten. Im Eingangsbereich abgestellte E-Scooter könnten darüber hinaus den Durchgang versperren.

"Das Beförderungsverbot ist der SWB Bus und Bahn nicht leicht gefallen. Allein aus Sicherheitsgründen wurde im Dezember 2014 ein entsprechendes Verbot für Busse und Bahnen ausgesprochen, genau wie bei dem überwiegenden Teil aller Verkehrsunternehmen in NRW", so Werner Schui, Sprecher der Stadtwerke Bonn (SWB) . "Wir wissen, wie wichtig für mobilitätseingeschränkte Menschen der öffentliche Nahverkehr ist und sind deshalb auch im Gespräch mit den Behindertenverbänden." So werde die Behindertengemeinschaft Bonn intensiv einbezogen.

In Sachen E-Scooter teile diese Gemeinschaft die Gefahreneinschätzung. Der Appell richte sich an Krankenkassen, die solche Hilfsmittel unterstützen, und an die Hersteller, in der Konstruktion etwas zu ändern. Zwischenzeitlich, so Schui, sei bei der STUVA vom NRW-Verkehrsministerium ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben worden, das Möglichkeiten einer sicheren Beförderung von E-Scootern untersuchen soll. Laut SWB-Sprecher Schui wird ein Ergebnis jedoch nicht vor Sommer erwartet.

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