Windpark Asberg BUND unterstützt Landrat Kühn

SIEBENGEBIRGE · Zu den Planungen für einen Windpark am Asberg in Rheinland-Pfalz meldet sich jetzt auch die Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu Wort. Ihr Sprecher Achim Baumgartner hat in einem Schreiben an den Unkeler Verbandsgemeindebürgermeister Karsten Fehr an die Existenz des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes Siebengebirge DE-5309-301 in NRW erinnert.

"Würde das FFH-Gebiet, wie gesetzlich vorgeschrieben, bei der Planung berücksichtigt, ist der Windpark an dieser Stelle unzulässig", glaubt Baumgartner. Der BUND bekräftigt damit die Kritik des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn, an dem Projekt.

Die Erinnerung an das europaweit bedeutende Schutzgebiet in Nordrhein-Westfalen sei offenbar notwendig, denn bisher fehlt das FFH-Gebiet in der FFH-Vorprüfung zum geplanten Windpark am Asberg, glaubt Baumgartner. Das FFH-Gebiet Siebengebirge habe nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen umfassenden Umgebungsschutz.

Dieser müsse als durchschlagendes Argument gegen den im Nachbarland geplanten Windpark beachtet werden. Nach Ansicht des BUND ist daher auf Grund der spezifischen Schutzgüter wie dem Schwarzstorch mit Windkraftanlagen ein Mindestabstand von wenigstens drei Kilometern zum FFH-Gebiet Siebengebirge einzuhalten.

Anders seien die Schutzgüter des FFH-Gebiets nicht zu sichern beziehungsweise dauerhaft zu entwickeln. Der besondere Status des Gebietes als für Nordrhein-Westfalen zentraler Überwinterungsort für das Große Mausohr müsse dabei ebenfalls ernsthaft berücksichtigt werden.

Der BUND unterstütze den Ausbau der Windenergie. Wenn es aber nicht gelänge, geeignete von ungeeigneten Standorten zu trennen, würde dadurch die Windkraftnutzung insgesamt in Verruf geraten. "Kopflose beziehungsweise unzulässige Planungen helfen dem Energiewandel daher nicht weiter, sondern erweisen ihm lediglich einen Bärendienst, indem sie dessen Akzeptanz mindern", so Baumgartner.

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