Bürgerbegehren "Lemmerzbäder erhalten und sanieren" 2838 Unterschriften fürs Hallenbad

KÖNIGSWINTER · Mit 2838 Unterschriften hat das Bürgerbegehren "Lemmerzbäder erhalten und sanieren" das für einen Bürgerentscheid notwendige Quorum bereits nach vier Wochen deutlich überschritten. Die Hürde liegt bei 2386 Stimmen, das sind sieben Prozent der wahlberechtigten Königswinterer.

 Beim Auftakt zum Bürgerbegehren am 4. Februar wurden die ersten Unterschriften gesammelt.

Beim Auftakt zum Bürgerbegehren am 4. Februar wurden die ersten Unterschriften gesammelt.

Foto: Homann

"Ob Jugendliche, Eltern mit oder ohne Kinder oder deren Großeltern, die BürgerInnen wollen mit ihrer Unterschrift der Verschwendung von Steuergeldern und dem undurchsichtigen ÖPP-Verfahren auf jeden Fall so schnell wie möglich ein Ende setzten", so Inge Heuser-Losch, die Initiatorin des Bürgerbegehrens. Die Vorsitzende des Fördervereins "Rettet unsere Lemmerzbäder" kündigte an, weitere Unterschriften zu sammeln. "Mir werden die Unterschriftenlisten regelrecht aus den Händen gerissen", berichtete Heinz Halm von der Initiative.

Viel Unterstützung erhält diese auch aus den Nachbargemeinden Bad Honnef und Bonn, auch wenn die Unterschriften der dortigen Bürger nicht mitgerechnet werden. Am 4. Februar hatte die Auftaktveranstaltung im Hallenbad stattgefunden. Dort wurden auch die ersten Unterschriften geleistet. Ziel ist die Erhaltung und Sanierung des vorhandenen Hallenbades und die Sanierung des Freibades am Oberweingartenweg. "Wir wollen, dass die Verschwendung von Steuergeldern vermieden wird", sagte Jürgen Klute, der zusammen mit Inge Heuser-Losch die Initiative für das Bürgerbegehren ergriffen hat. Unterstützt werden sie dabei auch von der Königswinterer Ortsgruppe der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).

Die Verwaltung hat das Bürgerbegehren als nicht zulässig bezeichnet. Sie weist darauf hin, dass die Frist für ein kassatorisches Begehren, das einen Ratsbeschluss kassiert, längst verstrichen sei (siehe Kasten). Nach Übergabe der Unterschriften wird die Verwaltung die Unterschriften prüfen und eine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Stadtrat abgeben. Dieser muss dann über die Zulässigkeit entscheiden. Ist dies der Fall, muss der Rat die Annahme oder Ablehnung des Bürgerbegehrens beschließen. Bei Ablehnung kommt es zum Bürgerentscheid. Erklärt der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig, kann die Initiative Widerspruch einlegen und klagen.

Jürgen Klute hat die Erfahrung gemacht, dass die Unterschriftensammlung im Talbereich "ein Selbstläufer" ist. Während die Menschen dort erschüttert seien, dass ihr Hallenbad geschlossen werden soll, gehe es im Bergbereich eher um die Verschwendung von Steuergeldern. Für viele Menschen sei es auch völlig undurchsichtig, ob das Bürgerbegehren zulässig oder unzulässig sei. "Wenn es im Rat zu einer Entscheidung kommt, wird das noch ein großes Thema werden", sagte er. Sollte der Rat das Bürgerbegehren allerdings für unzulässig erklären, werde die Initiative den Klageweg beschreiten.

Wobei der Ausgang aus seiner Sicht völlig offen wäre. "Da gibt es noch nicht so viele Gerichtsentscheidungen", so Klute. Er habe jedoch den Eindruck, dass die Stadt das Ausschreibungsverfahren ohnehin nicht zu Ende führen wolle. "Man will sich einen erneuten Fehlschlag wie beim Rathaus jedoch nicht eingestehen." Die Zulassung eines Nebenangebots durch den zweibesten Bieter, das Oberpleiser Unternehmen Rösgen, der das Hallenbad jetzt auf dem Parkplatz bauen möchte, zeige ihm, dass die Stadt es mit dem Verfahren nicht mehr ernst meine. "Es ist für uns schon sehr merkwürdig, was die Stadt da treibt", so Klute.

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