Baumschutzsatzung in Hennef "Wir hätten den Baum gerne behalten"

HENNEF · Das Ehepaar Dieter und Sieglinde Schlehahn hat seit geraumer Zeit ein Problem. Es ist ein Gingko-Baum, dessen Wurzeln mittlerweile den Weg vor dem Eingang des schmucken Einfamilienhauses an der Geistinger Straße hochdrückt. Was viele nicht wissen: Schlehahn könnte jetzt nicht einfach die Kettensäge aus dem Schuppen holen und den Baum fällen.

 Baumschutzsatzung: (von links) Sieglinde und Dieter Schlehahn, Johannes Oppermann und Jörn Lohmann vor einem alten Gingko.

Baumschutzsatzung: (von links) Sieglinde und Dieter Schlehahn, Johannes Oppermann und Jörn Lohmann vor einem alten Gingko.

Foto: Ingo Eisner

Die Stadt Hennef verfügt nämlich über eine Baumschutzsatzung, die solch ein eigenmächtiges Handeln untersagt. Die Schlehahns machten aber alles richtig. Schriftlich beantragten sie beim Hennefer Umweltamt die Fällung des Baumes, weil durch den Baum bereits Schäden am Weg entstanden waren. Am Freitag trafen sich Umweltamtsleiter Johannes Oppermann und sein langjähriger Mitarbeiter Jörn Lohmann an Ort und Stelle, um den Baum und die Gesamtsituation zu begutachten.

Fazit: Der Ginkgo darf gefällt werden. "Es ist sehr schade, dass er gefällt werden muss", sagte Sieglinde Schlehahn. "Aber es gibt leider keine Alternative". Als sie 1984 mit ihrem Mann in das Haus an der Geistinger Straße zog, sei der Baum ein "kleines Pflänzchen gewesen. Mittlerweile ist er zehn Meter hoch. Jetzt haben die Schlehahns die Erlaubnis der Stadt, den Baum zu fällen, müssen dafür allerdings Ersatz schaffen. "Wir werden dem Ehepaar eine Liste zukommen lassen. Der können sie dann entnehmen, welchen Laubbaum sie als Ersatz pflanzen können", sagte Lohmann. Wäre solch eine Ersatzpflanzung nicht möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung verlangen.

Die Hennefer Baumschutzsatzung, die unter www.hennef.de aufgerufen werden kann, gibt es seit 1978. Auch umliegende Ortschaften wie Siegburg, Troisdorf und Sankt Augustin verfügen über diese Satzung. "Nur Lohmar hat keine, was ich nicht verstehe", sagte Lohmann, der die Satzung für wichtig hält. "Bäume haben eine besondere Funktion für die Lebensqualität. Sie filtern den Staub aus der Atemluft, verschönern das Stadtbild, bieten Lebensraum für Tiere und verbessern das Klima".

Eine 100 Jahre alte Buche wandele pro Jahr 6,3 Tonnen Kohlendioxid (CO2 ) in 4,6 Tonnen Sauerstoff (O2 ) um. Ihre Tagesproduktion decke den täglichen Sauerstoffbedarf von etwa 60 Menschen.

"Um das Leistungsvermögen einer solchen Buche zu erreichen, müssten 100 Jungbuchen gepflanzt werden", sagte Johannes Oppermann. Jeder gesund erhaltene Baum ist somit ein großer Gewinn für das lokale Klima. Darum sei laut Oppermann die Baumschutzsatzung ein wichtiges Instrument zum Thema Naturschutz, mit dem der vorhandene Baumbestand kontrolliert, gesichert und entwickelt werden kann. Geschützt sind in Hennef Bäume mit einem Stammumfang von 100 und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden. Lediglich Obstbäume sind nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt (Ausnahmen sind aber Walnussbäume und Esskastanien).

Liegt der Kronenansatz des Baumes unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge ausschlaggebend. Die Satzung kann aber auch für Bäume gelten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wenn sie aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erhalten sind. Ausnahmeregelungen, nach denen ein Baum gefällt werden darf, gibt es allerdings auch einige, von der Krankheit des Baumes bis hin zur möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Allerdings missbrauchen Menschen auch die Satzung. "Einer sah sich nach der erlaubten Fällung eines Tannenbaums von der Ersatzpflanzung befreit, weil er den gefällten Baum der Stadt geschenkt habe. Das geht so natürlich nicht", sagte Oppermann. Neben der Baumschutzsatzung, die für den privaten Bereich gilt, verfügt die Stadt seit 2001 über eine Grünflächenkommission, der neben Mitarbeitern des Umweltamtes Vertreter der politischen Fraktion angehören. Die Kommissionen trifft sich fünf Mal pro Jahr, um städtische Bäume in Augenschein zu nehmen und zu beurteilen, ob Bäume im städtischen Bereich gefällt werden müssen oder nicht.

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